Umschulung mit Bildungsgutschein, befristet nach SGB 3 auf 2 Jahre?

5 Antworten

Kann es sein, dass du die Dauer der Ausbildung in deinem Wunschberuf mit der Dauer der Umschulung verwechselt hast? Über einen Bildungsgutschein können nur entsprechend zertifizierte Qualifizierungen und Umschulungen gefördert werden (zu finden hier: http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/ ). Reguläre Ausbildungen sind da nicht förderfähig.

Wenn man bei kursnet nach Erzieher (staatlich anerkannte Erzieher) sucht und angibt mit Bildungsgutschein gefördert so findet man in Berlin jede Menge Träger aber laut AfA kann dies nicht gefördert werden da nur 2 Jahre laut SGB 3 bei ALG 1 gefördert werden. 

@EllyTenebrarum

Was die Förderdauer angeht, habe ich noch ein bisschen recherchiert. Umschulungen können wohl generell nur für eine verkürzte Ausbildungsdauer (zwei Drittel der eigentlichen Ausbildungsdauer) gefördert werden. Die Förderung von länger dauernden Umschulungen ist nur möglich, wenn man nachweisen kann, dass die Finanzierung im letzten Drittel durch Dritte sichergestellt ist (Lebensunterhalt, z.B. über einen erst zum Schluss entstehenden BAföG-Anspruch). Die gesetzlichen Regelungen für Jobcenter sind identisch; § 16 SGB II verweist nur auf die entsprechenden Regelungen im SGB III.

Demnach könnte die Umschulung zur Erzieherin tatsächlich nicht gefördert werden, weil eine Verkürzung der Ausbildungsdauer meines Wissens nicht möglich ist. Wenn du einen BAföG-Anspruch hättest, würde der wahrscheinlich nicht erst im letzten Ausbildungsjahr entstehen.

Hättest du eventuell die Möglichkeit, die reguläre Erzieherausbildung zu machen und BAföG zu beantragen?

Eine Umschulung von 3 Jahren? Eine Umschulung ist i. d. R. um 1/3 der regulären Ausbildungszeit verkürzt und dauert z. B. in den meisten Bereichen 2 Jahre. Zwischendurch sprichst du von einer 3 jährigen Ausbildung. 

In den Regelungen der SGB steht lediglich, dass ein Bildungsgutschein zeitlich begrenzt sein kann.

Ausbildungen sind in der Regel 3 Jahre und bei einer Umschulung wird diese auf zwei Jahre verkürzt.

Der Grund ist, weil man in der Regel schon einen Beruf hat und gewisses Grundwissen vorausgesetzt wird.

Hast Du da was falsches gedacht?

Es gibt Umschulung von 3 Jahren das weis auch das Amt Also müsste das Amt erstmals die Umschulung in diesem Beruf zustimmen hat es das    ist deren aussage nichtig den dann hat es sich daran zu halten

Normalerweise geht eine Umschulung in den meisten berufen nur 2 Jahre.Aber als  Erzieherin zb wären das  glaube ich 3 Jahre auch in der Umschulung,

Wen das so   nicht im sgb Steht  komme  dem Amt mit dem Grundgesetz  Recht auf frei Berufswahl.

Aber Achtung es gibt Einschränkungen bei Umschulungen zb muss das ein Beruf sein wo  Leute gesucht werden und er darf zb nicht am aussterben sein.zb eine Umschulung als Gärtner wäre sinnlos da selbst ausgebildet dort oft keinen   Job finden.

ALG1 ist kein Grund für die Ablehnung das heist eher der Typ der zuständig ist  zu faul  sich zu informieren. oder hast man dir den Artikel genannt worauf er sich bezieht wahrscheinlich nicht und dann  gibt es ihn oft nicht.Frage da nach den Artikel dann kannst du nachschauen außerdem haben beide die gleichen Vorschriften nur ist alg 2 strenger bei finanziellen Sachen.

Wen die sich quer stellen schalte einen Anwalt ein oder die Gewerkschaft, ein dann wirst du wahrscheinlich doch noch das machen können außerdem widersprechen die sich ja selber  mit dem Angebot von dem Link auf deren eigener Seite.1