Wintergarten viel zu warm

4 Antworten

Vielmehr gilt jede bei Besichtigung und Mietvertragsschluss vorhandene Einrichtung als mitvermietet, sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt (Leihe, Übernahme).

Grds. wäre der VM verpflichtbar, diesen vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, § 535 Abs. 1 BGB.

Inwiefern ein neuer Motor 2000 EUR kosten soll, erschliesst sich mir allerdings nicht. Instandsetzungsauftrag erteilt der Vermieter einer Firma seines Vertrauens, nicht ihr. Und eine neue Markise kann man auf diesem Weg auch nicht fordern :-)

Dies gilt natürlich nicht für Schäden, die durch mangelnde Wartung oder unsachgemäßen Gebraucht verursacht wurden: Gab der Motor etwa ohne Schmierung oder durch Überlast seinen Geist auf, zahlt ihr die Instandsetzung aus eigener Tasche.

Auch dann, wenn unübliche Betriebsgeräusche oder erkennbar (etwa durch Stroimausfall) ausgefallene Endabschaltung nicht unverzüglich angezeigt wurden und es durch Weiternutzung zu einem Totalausfall kam :-O

Viel Glück bei der (gerichtlichen oder gutachterlichen) Feststellung, wer hier was zu verantworten und demnach auch zu bezahlen hat :-O

G imager761

Nicht unbedingt eine Neue; aber eine Reparatur sollte drinn sein. Die Markise ist Bestandteil der Wohnung. Gegenüber dem VM mal anklingen lassen, dass ihr im Falle einer Nichtreparatur über eine Mietminderung nachdenkt.

Nein, das könnt Ihr nicht verlangen.

Ihr könnt doch aber selbst für eine Beschattung sorgen. Wenn diese Wohnung für relativ kleines Geld vermietet ist, kann man nicht erwarten, daß zu Bruch gegangene Luxusartikel ersetzt werden. Zumal sie im Vertrag nicht erwähnt sind.

peterobm  09.09.2014, 09:21

Muss nicht aufgeführt sein, Bestandteil der Wohnung; dann müsste ja auch die Toilettenschüssel drinne stehen!!

imager761  09.09.2014, 10:22

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Alles vorhandene gilt als mitvermietet und muss instandgehalten werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Die Frage ist nur, wer den Schaden herbeigeführt bzw. zu verantworten hat :-)

G imager761

Nacktmulle 
Fragesteller
 09.09.2014, 13:01
@imager761

so richtig weiter kommen tu ich mit den Antworten nicht. Wollte nur wissen ob der Vermieter zahlen muss oder nicht.

Jetzt noch eine andere Sache wenn ich hier schon mal frage :

Im Garten steht ein kleines Treibhaus das aber vom Vormieter ist. Nun ist dieses auch nicht mehr so wirklich i.O. Ein Aufstellfenster schließt nicht mehr so richtig . Kann ich das auch als Mietsache sehen? und dem Vermieter in die Pflicht nehmen ??

Nacktmulle 
Fragesteller
 29.10.2014, 19:42
@Nacktmulle

Hallo ; unser Vermieter beruft sich darauf das die Markise bei unserem Einzug schon defekt war und uns darauf auch hin gewiesen hat . Wir wollten diese aber damals behalten .Auch will er die Vormieter als Zeugen herbei rufen die den Defekt bestätigen können. Uns war aber damals nicht bewusst das es im Hochsommer zu heiß wird im WG.

Und nun flatterte uns gestern auch noch eine Mieterhöhung ins Haus. Mit der Begründung das wir schon mehrere Jahre unter dem Ortsüblichen Mietspiegel wohnen und die Miete noch nie erhöht wurde . Der Anwalt des Vermieters teilte uns diese mit . 1,82 € pro qm. Das machen 269,00 € pro Monat . Das können wir uns finanziell nicht leisten . Müssen wir das akzeptieren ?? oder können wir das ablehen ?

Zur rechtlichen Frage kann ich nichts sagen, aber zur Beschattung.

Tücher von Innen bringen deshalb nicht viel, weil die Wärme dann schon im Wintergarten drin ist. Die effektivste Beschattung zu tragbaren Preisen wären Strohmatten aus dem Baumarkt, die man von außen auf die von der Sonne beschienen Glasflächen legt. Damit hat mein Vater immer die Temperatur in seinen Gewächshäusern reguliert.