Mieterhöhung über neuen Mietvertrag? Darf er das?
Hallo zusammen,
ich hoffe, hier kann mir geholfen werden. ;-)
Wir wohnen seit Okt. 1998 in Miete. Der alte Mietvertrag enthält qm-Zahl und Mietpreis/Nebenkostenvorauszahlung pro Monat. Mehr nicht.
Jetzt kommt unser Vermieter auf die Idee die Mieterhöhung mit einem neuen (mE mieterlastigeren) Mietvertrag zu regeln.
Frage: Darf er das? Müssen wir dem zustimmen? Wir wären noch unterhalb des Mietspiegles der Stadt.
Frage: Regelung der Schönheitsreparaturen war alt per Gesetz und somit Vermietersache. Jetzt neu Abwälzung auf den Mieter. Können wir zunächst vor Zustimmung zum neuen Vertrag die Durchführung vom Vermieter bzw. die Materialkosten für die Schönheitsreparaturen bei Mieterdurchführung verlangen? Können wir die Zustimmung solange verweigern bis die Reparaturen erledigt sind? Unter Berücksichtigung, dass in den 13 Jahren seinerseits nichts gemacht wurde was Streichen von Fenster, Türen bzw. Türrahmen und Heizungen anging.
- Frage: Was bedeutet der Paragraph " Der Mieter kann gegenüber der Miete mit einer Gegenforderung nur aufrechnen oder eine Minderungs- oder Zurückbehaltungsrecht an der Miete nur ausüben, wenn er dies mind. einen Monat vor Fälligkeit der Meite dem Vermieter schriftl. angekündigt hat. Dies gilt nicht für Wohnraum"?
- Frage: Bei seinem letzten Besuch haben wir Mängel mit ihm besprochen. Können wir diese Behebung zur Verzögerung der Mieterhöhung bzw. der Zustimmung zum neuen Vertrag nutzen?
- Frage: Kann er uns vorschreiben, dass während der Heizperiode die Räume auf mind. 20°C geheizt werden müssen? Auch wenn wir tagsüber nicht da sind und dies nicht beeinflussen können? Auch wenn wir die letzten Jahre tagsüber ca. 16-18 °C hatten und abends in ca. 3 Stunden bei Regler 5 auf grade mal 20/21°C gekommen sind? Müssen wir zustimmen, dass wenn eine Störung der Heizanlage vorläge, der Vermieter nicht für die Ersatzbeheizung verpflichtet ist, heißt das dann auch keine Kostenersattung für Ersatzgeräte etc.? Damit wäre auch kein Warmwasser da.
- Frage: Das Dach bzw. die begehbare Obergeschossdecke ist nicht gedämmt/isoliert. Wir heizen also auch den Speicher :-( Können wir hier vielleicht Modernisierungsmaßnahmen durchsetzen? Also in der Art, wir stimmen der Mieterhöhung zu, wenn das gemacht wird und die Kosten der Vermieter trägt?
- Frage: Die Sat-Schüssel aufm Dach gehört uns. Wir dürften nach neuem Vertrag das Dach nicht mehr begehen. Was wäre hier bei einer Reparatur?
Oh jee, viele offene Fragen. Bin auf Eure Antworten gespannt. Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!!
9 Antworten
Ihr habt ja einen gültigen Mietvertrag. Den zu kündigen ist dem Vermieter unmöglich. Also ist ein neuer Mietvertrag nicht notwendig. Warum solltet ihr euch durch eine erneute Unterschrift Nachteile verschaffen? Beruft euch auf den Mietvertrag, den ihr habt.
Dein Vermieter kann sicher den Mietpreis verändern/erhöhen. Aber einen neuen Vertrag der auch noch weitere Nachteile für Dich erbringt brauchst Du nicht unterschreiben. Dein alter Vertrag ist weiterhin gültig.
Alles was nicht definitiv über den Vertrag geregelt ist wird dann weiterhin nach dem BGB geregelt.
Auf keinen Fall einen neuen Mietvertrag unterschreiben.
Der alte Mietvertrag ist gültig und die Miete kann auch ohne einen neuen Mietvertrag im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und des Mietspiegels angehoben werden.
Frage 1: Unzulässig,kein neuer Vertrag.
Frage 2: Kein neuer Vertrag.
Frage 3: Soll bedeuten wenn Mängel auftreten,dass man erst nach 4 Wochen Mietminderung machen darf und die Mängel vorher angezeigt haben muss.
Diese Vereinbarung wäre/ist unwirksam da:
§ 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln.
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.
(3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
(4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.
Frage 4: Nein.
Frage 5: Nein kann er nicht,mann muss nur so heizen,dass die Bausubstanz nicht gefährdet ist.Also ausreichendes Lüften und Heizen.Da reichen in der Regel schon 18-20 Grad.
Frage 6: ann ich nicht viel zu sagen. Kommt auf den Einzelfall an und in dem Bereich kenne ich mich zu wenig aus.zumal es auch Ausnahmen gibt,siehe Text:
Dachbodendämmung
siehe § 10 Energieeinsparungsverordnung
Begehbare Dachgeschossböden müssen erst nach dem 31.12.2011 gedämmt sein. Ausnahmeregelungen gelten in Zweifamilienhäusern, in denen eine der beiden Wohnungen vom Eigentümer selbst bewohnt wird; hier greift die Verpflichtung erst bei einem Eigentümerwechsel. Eine zusätzliche Ausnahme besteht, "soweit die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können."
Frage 7: Hat sich erledigt,da kein neuer Vertrag gemacht werden muss.
Falls der Vermieter Stress macht,gehe zum Mieterbund oder Rechtsanwalt.
Also schön den alten vertrag beibehalten.
Ich hoffe Deine Fragen sind ausreichend beantwortet.
MFG
Johnny
DANKE euch allen, jetzt sind wir beruhigt und können sicher den Vertrag ablehnen.
@Johnny: bzgl. der Energieeinsparverordnung kann ich also davon ausgehen, wenn ich den Internetrecherchen trauen darf, dass letzteres zutrifft. Bei einer Einsparung von 8% nach Dämmung und den Kosten von 20-35 Euro pro qm, wird sich das nicht rechnen.
NEUE Frage: Wenn ich jetzt ein Schreiben schicke und die Zustimmung zum neuen Vertrag ablehne und ein Schreiben rein nur zur Mieterhöhung/NK-Regelung fordere, ab wann tritt dann die Zustimmungspflicht ein?
Ab wann gilt dann die Mieterhöhung?
Mündlich besprochen wurde Mitte März, der Vertrag wurde uns Ende März übergeben, das neue Schreiben kommt x ? Der angefangene Monat plus 2 Monate = Beginndatum....
Wie schon geschrieben: ihr müsst überhaupt keinem neuen Mietvertrag zustimmen, dazu kann er euch nicht zwingen. Eine Mieterhöhung kann er auch ohne neuen Vertrag verlangen. Er kann euch auch nicht vorschreiben auf wieviel Grad ihr die Räume heizen sollt. Der neue Vertrag benachteiligt euch in großem Umfang, möchte mal wissen ob er den selbst zusammen geschustert hat.