Wieviel kann ich bei einer Handwerker Rechnung abziehen?

12 Antworten

Er wird mit Sicherheit einen Anwalt einschalten und du wirst die Rechnung zahlen müssen, wenn es so vereinbart ist.

Hier wird viel zu viel spekuliert- es fehlen schlichtweg grundlegende Informationen. Sowohl die ganz genau Auftragserteilung für den Elektriker, wie auch die ganz genaue Auftragserteilung für den Maler wären relevant. Richtig ist auf jeden Fall, dass der Elektriker Gelegenheit erhalten muss, um vertragsgemäß vereinbarte Arbeiten nachzubessern. Ist dies nicht geschehen, ist der Elektriker aus der Sachmängelhaftung raus. Relevant wäre dann nur noch, ob der Maler nicht vorschnell gehandelt hat- aber er muss ja auch einen konkreten Auftrag von dir erhalten haben.


Hattet ihr den Elektriker auf den Mangel aufmerksam gemacht? So das er Gelegenheit hatte das selbst zu bereinigen?

Oder habt ihr den Maler einfach machen lassen?

Wenn ihr das schriftlich beanstandet hattet und erfolglos Nachbesserung gefordert hattet, könnt ihr im die Arbeit in Rechnung stellen. Sonst nicht.

Einen Anwalt musst Du erst dann einschalten,wenn der Elektriker nicht damit einverstanden ist, dass Du seine Rechnung kürzt.

Ich hoffe, Du hast Bilder gemacht von den Arbeiten nach Beendigung der Elektroarbeiten und nach den Malerarbeiten?

Sonst kannst Du das im nachhinein nicht beweisen, dass der Elektriker so geschlampt hat. Das wird Dir wahrscheinlich auch Dein Anwalt sagen.

Ich bin mir nicht mal sicher, ob ein Elektriker tatsächlich die Wände so zuspachteln muss, damit diese in einwandfreiem Zustand sind.

Viel Glück. lg Lilo

Seethaler 
Fragesteller
 11.10.2016, 08:40

ja habe bilder gemacht. das ist ja nur die spitze des eisbergs alle schalter und steckdosen sind krumm , jedes zimmer sollte eine sicherung bekommen jetzt laufen das halbe zimmer auf die sicherung die ander hälfte auf eine andere usw... statt 2 wochen hat er 2 monate gebraucht !!!!! Und dann jetzt noch 1600 € zusätlich wegen Ihm bezahlen????

LiselotteHerz  11.10.2016, 09:43
@Seethaler

Ich kann mich irren, frage mal einen Anwalt, aber der Elektriker hat das auf eigene Kosten in Ordnung zu bringen mit den Steckdosen und vor allem mit den Anschlüssen und unter diesen Umständen kannst Du dessen Rechnung kürzen. Ein Anwalt wird Dir sagen, ob Du diesem Elektriker derzeit überhaupt etwas zahlen solltest.

Da hast Du aber ganz schön Ärger am Hals wegen diesem Pfusch.

Der Maler hat die Mehrkosten für den Mehraufwand nicht angekündigt? Dann hat er die Leistung des Elektrikers abgenommen. Somit hat er kein Recht, mehr zu verlangen.

Warum du den Elektriker das hast machen lassen, verstehe ich nicht. Der hat doch gar keine Zulassung für diese Arbeiten! Er hätte die Arbeiten nicht ausführen dürfen!