Kann ich bei einer Handwerker-Rechnung Geld zurück behalten?
Hallo, wir haben uns neue Heizkörper von einer Firma einbauen lassen. Leider haben die Monteure dabei erheblich Schäden (Kratzer und Dellen) in unserem Parkett hinterlassen. Nun wird der Schaden der Versicherung gemeldet. Was ist aber, wenn die Versicherung den Schaden nicht komplett bezahlt oder gar nicht, weil die Arbeiter in voller Dummheit gehandelt haben!!!???
Was kann uns passieren, wenn wir den Betrag, der für das Abschleifen des Parketts fällig wird, von der Rechnung der Firma abziehen?
DAnke für Eure Tipps und Erfahrungen!! Wir sind ratlos!
5 Antworten
Also Schritt 1: Gutachter kommen lassen, der den Schaden beurteilt - dieses Gutachterschreiben dem Verursacher schicken, der dies seiner Versicherung einreichen muss, damit die für den Schaden aufkommen. Kann ja mit der Rechnung ggfs. verrechnet werden. Sowas ist sehr ärgerlich - aber auf keinen Fall vorher die Rechnung bezahlen - am besten einen Anwalt nehmen. Hoffe, Du bist Rechtschutzversichert?!
Die Versicherung der Klemptnerei muß zahlen , egal wie dumm die Klempner waren. Die Rechnung der Firma hat mit dem Schaden nichts zu tun, deshalb kann / wird die Firma auf die zurückbehaltene Summe Zinsen fordern.
Die Versicherung bezahlt den Schaden schon.
Sie holt sich das Geld dann allerding von der Firma zurück.
Die Arbeiter haben eben darauf aufzupassen, dass sonst nichts zu schaden kommt. Es ist also kein Problem von der Versicherung den Schaden ersetzt zu bekommen.
Die Rechnung für den Einbau neuer Heizkörper musst du dennoch komplett bezahlen. Das war schließlich so vereinbart und die Arbeiter haben ihren Teil der Vereinbarung bereits getätigt.
Geldforderungen bestehen im Übrigen bis 3 Jahre nach ablauf des aktuellen Kalenderjahres. Du müsstest also bis zum 31.12.2016 die Rechnung bezahlen. Bei einem Gerichtsurteil gegen dich verlängert sich die Frist afu 30 Jahre.
mfg
Ihr könnt die Rechnung vorerst unter Vorbehalt bezahlen und falls die Firma alle Schuld von sich weist kann dann die Handelskammer eingeschaltet werden und ihr erhaltet vielleicht einen Teil der Rechnung zurückerstattet
Dazu gibts nun mal eine Gewerbehaftpflicht, die verursachte Schäden durch Handwerker abfangen muss.
Nur nicht abwimmeln lassen. Jede Firma muss so eien Gewerbehaftpflicht abgeschlossen haben..