Vermieter Streit wegen Reparatur Chance vor Gericht?


26.01.2021, 12:31

ein Anwalt riet uns,eine selbstvornahme der Reparatur zu machen. Dann beauftragten wir einen Handwerker, im Mietvertrag steht nämlich, dass der Vermieter eigentlich einen Handwerker beauftragen sollte. Der Anwalt riet außerdem, die Kosten der Reparatur diesmal von der Kaltmiete abzuziehen. Damit haben wir diesmal gedroht und wollen das auch ab Februar so machen. Nun behauptet er jedoch (wie oben bereits geschrieben), dass er ja längst versucht hätte, uns zu kontaktieren... aber er hätte - selbst wenn ich ihn blockiert habe - ja anderweitige Möglichkeiten gehabt, uns zu erreichen. Dass der Handwerker, den er angeblich beauftragt hat, mich nicht erreichen konnte, ist tatsächlich auch sehr seltsam. Wir werden wahrscheinlich rechtliche Schritte einleiten, da wir ja alles gut bezeugen können (Briefe per Einschreiben). Jedoch macht mir Sorge, dass die sich jetzt daran aufhängen, mich per Telefon nicht erreicht zu haben.Wenn ich jmd. Nicht erreichen würde&weiterhin Briefe bekäme (wo es schon um den Verzug der Mangelneseitigung geht!), würde ich es doch auch mal per Brief etc. Versuchen?

7 Antworten

dann schickte er uns eine Rechnung, dass wir also noch einen Betrag von 65€ beisteuern sollten...

Das sieht also so aus, dass er die Rechnung von einem Handwerker bekommen hat und die muss er auch erst einmal selbst bezahlen. Der Handwerker wird sich nicht an Dich wenden. Du hast die Forderung bestimmt schon mit entsprechender Erklärung zurück gewiesen.

In der Tat ist es Dir erlaubt, den Vermieter zu blockieren. Wenn er schlau ist, benutzt er dann eben ein anderes Telefon. Er war also nicht wirklich blockiert. Kein Schaden für Euch.

Der Rat des Anwalts ist genau richtig.

Aber warum wollt Ihr rechtliche Schritte einleiten? Ihr zieht den Rechnungsbetrag von der Miete ab und erklärt das kurz in der Überweisung und in Langform in einem Brief (per Einwurf-Einschreiben). Was will der Vermieter nun machen?

Er will dann Geld von Euch. Für eine Kündigung reicht der Gesamtbetrag nicht aus und eine Abmahnung ist schon durch Eure Schreiben entkräftet. Deswegen also erst einmal keine Sorge. Er hätte dann noch zwei Möglichkeiten, an sein Geld zu kommen:

1. Mahnbescheid

2. Kaution nach Ende des Mietverhältnisses

zu 1.: Sollte einer kommen, sofort ohne Begründung Widerspruch einlegen. Dann muss er klagen und spätestens dann zu einem Rechtsanwalt. Euer Rechtsanwalt wird antworten und dann wird sich das alles wohl sehr schnell in Luft auflösen.

zu 2.: Er behält sich nach Eurem Auszug, der irgendwann vielleicht mal stattfindet, den Betrag von der Kaution ein. Vielleicht ist seine Forderung, die er nie gerichtlich per Mahnbescheid oder per Klage geltend gemacht hat, schon verjährt. Dann muss man gar nicht mehr mit Briefen oder so argumentieren. Allein die Einrede der Verjährung reicht dann schon aus, um mit einer Forderung auf Rückzahlung des kompletten Betrags ggf. per Klage durch zu kommen. Ist noch keine Verjährung eingetreten, klagt Euer Rechtsanwalt in Eurem Auftrag auf Rückzahlung des vollen Betrags mit den gleichen Argumenten, wie unter 1.

Also, ruhig bleiben und so vorgehen, wie Euer Anwalt empfiehlt.

Satzi93 
Beitragsersteller
 26.01.2021, 18:33

Dankeschön, das hat geholfen und ist beruhigend zu wissen. Genau, er hat angekündigt, dies von der Kaution abzuziehen. Auch die 65€ der Kleinreparaturklausel will er dann abziehen. Wir werden diesen Monat weiterhin die neu angepasste Miete überweisen, sodass wir nicht auf dem Handwerker sitzen bleiben. Ob er daraufhin etwas geltend machen wird, ist die Frage.. aber eigentlich und - ziemlich sicher - bekämen wir Recht. Nachweise der Einschreiben sind allesamt da, er kann nicht nachweisen, dass er irgendetwas unternommen hätte. Eine Verjährung tritt wahrscheinlich jedoch nicht ein, da wir schon versuchen wollen, in spätestens 1-2 Jahren auszuziehen

Es gibt ja die kleinreparaturklausel und die legte er komplett falsch aus: bei einem Schaden von ab 75€ muss er zahlen, er hat es aber so gedreht, dass wir 75€ dazu zahlen müssten.

Da irrt sich der Vermieter. Die 75€ sind keine Selbstbeteiligung sondern eine "Top oder Hopp"-Regelung. Kostet die Reparatur mehr als 75€ geht sie komplett auf seine Kappe.

Es gibt ja die kleinreparaturklausel

Steht die denn auch in eurem Mietvertrag? Falls nein muss der Vermieter jede Reparatur auf seine Kappe nehmen.

Es ist aber seine Küche, daher muss ich meiner Hausrat doch überhaupt nicht Bescheid geben?

Wenn die Küche mit zur gemieteten Sache gehört dann muss der Vermieter hier auch kümmern. Deine Hausrat würde ohnehin die Regulierung ablehnen, da sie nicht zuständig ist.

Satzi93 
Beitragsersteller
 26.01.2021, 12:34

Dankeschön, hab noch etwas ergänzt zum Thema, aber deine Antwort passt erstmal so weit dazu und beruhigt mich! Danke

  1. Die Kleinreparaturklausel besagt, dass der Vermieter Reparaturkosten bis zu einer gewissen Höhe auf die Mieter übertragen kann. Sofern es sich um Dinge handelt, die ihr regelmäßig benutzt. Überschreiten die Kosten den vereinbarten Betrag, zahlt der Vermieter alles.
  2. Wenn ihr in einer gemieteten Küche was kaputt macht (?), ist Eure Haftpflichtversicherung dafür zuständig. Der Vermieter muss allerdings einen Wasserrohrbruch auf seine Kosten reparieren lassen. Terminabsprachen erschweren, ist dabei nicht vorteilhaft.
Satzi93 
Beitragsersteller
 26.01.2021, 12:37

danke. Bei Reparatur Nummer 1 war es die Mischbatterie (häufig benutzt), also dürfte die darunter zählen.

im Fall 2 war es anders: hier dürfte die Kleinreparaturklausel tatsächlich nicht greifen. Es war der Geräteanschluss undicht, den betätigen wir nie...die Küche des Vermieters ist 21 Jahre alt, da ist das auch bestimmt kein Wunder. Wir haben mit dem Schaden nix zu tun gehabt, bzw. mit dem Mangel.

Gerhart  26.01.2021, 13:24
@Satzi93

zu 1 : nur wenn die Kosten der Rep. die 75 € nicht überschreiten,

Ein Splitting der Reparaturkosten ist unzulässig. Sobald die Rechnung auch nur 1 Cent mehr beträgt als die vereinbarte Obergrenze je Rep. muss der Vermieter die Kosten in voller Höhe selbst bezahlen.

Sind Mängel an der Mietsache zu beheben, sind diese mit Fristsetzung anzuzeigen. Gerät der Vermieter in Verzug, darf der Mieter selbst die Beseitigung beauftrage und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen.

Ist doch einfach und verständlich, oder?

Selbstverständlich können Termine auch auf anderem Weg vereinbart werden als telefonisch..

Oder...

Es wird vermutlich wie so oft auf einen Vergleich hinauslaufen.

Die Kosten (65 €) für die erste Reparatur wird dem Mieter angelastet (kommt auch drauf an um was für eine Reparatur es sich da handelt), dem Vermieter die Kosten für die eigene Küche. Da diese Reparatur vermutlich seine Sache war. Das was ich negativ finde, ist das er nicht mit Euch mehr telefonisch in Kontakt treten und reden konnte.

Kennst Du den wahren Satz "auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand"? Keiner weiß wie es ausgehen wird .

Ich würde versuchen mich auf der oben beschriebenen Basis ohne Gericht zu einigen, da freut sich sonst am Ende eigentlich - niemand. Hohe Kosten, Rechtsanwalt, verkrampfendes Gefühl wenn wieder so ein Schreiben der Gegenseite kommt und, und, und.

Zumal ihr doch dort auch noch wohnen bleiben wollt. Handelt sich doch wirklich eher um Peanuts..

Satzi93 
Beitragsersteller
 26.01.2021, 12:44

Bei uns sieht es mit freien Wohnungen momentan schwierig aus, daher können wir leider nicht ausziehen, wollen schon.

ich glaube nicht, dass wir die erste zahlen müssen, da es um eine Kleinreparatur ging(Wasserhahn). Dieser ist häufig in Gebrauch.

Auf das ganze Gedöhns haben wir echt keine Lust, da hast du Recht. Aber mit dem Vermieter kann man halt null normal kommunizieren. Er hat ja schon einmal gelogen (dass wir angeblich trotz Kleinreparaturklausel) etwas dazu beisteuern müssten und dazu schrieb er schon oft einfach: Ach zieht doch aus oder macht das selbst!

normale Kommunikation - Fehlanzeige 🙈

Huflattich  26.01.2021, 12:52
@Satzi93

Ich glaube nicht dass Du volles Recht vor Gericht bekommst, aber viel Vergnügen bei dem was kommen wird. Lügen kann in so einem Fall dann jeder gaaanz toll.

Besonders vor dem Hintergrund der herrschenden Wohnungsnot ein eher "unkluges" Verhalten. Stell Dir vor, ihr findet eine neue Wohnung und der dann neue Vermieter erkundigt sich beim Vormieter wie ihr denn so als Mieter gewesen seid....

Satzi93 
Beitragsersteller
 26.01.2021, 13:07
@Huflattich

glauben und Wissen sind ja zwei unterschiedliche Paar Schuhe - wir müssen uns nicht alles gefallen lassen (: und ganz ehrlich: das wurde noch nie abgefragt und wenn: der jetzige Vermieter sagt dann eh nur schlechtes, ob Anwalt oder kein Anwalt.😃

Huflattich  26.01.2021, 13:09
@Satzi93

Viel Glück...