Wieder eingliederungsvereinbarung kindergeld?

3 Antworten

Die Abmeldung ist / war korrekt, nun liegt es an der Freundin der Familienkasse ihre ernsthaften Bemühungen eine Ausbildung für diesen besagten Zeitraum zu finden selber nachzuweisen, dass geht nur durch hinreichend genügend Bewerbungen / Ablehnungen.

Würde sie z.B. vom Jobcenter ALG - 2 Leistungen beziehen, auf die das Kindergeld als Einkommen angerechnet wird, dann könnte sie bei der Familienkasse einen schriftlichen formlosen Antrag auf Billigkeit stellen ( Musterschreiben sollte man auch im Internet finden ) , dieser Antrag könnte dann dazu führen das auf die Rückzahlung verzichtet wird.

Wenn Deine Freundin nachweisen kann, dass sie sich auch außerhalb des Arbeitsamtes im betreffenden Zeitraum - bis einschl. heute - häufig genug beworben hat, dann kann sie den Status "ausbildungssuchend" auch ohne das Arbeitsamt behalten.

Dazu würde ich der Familienkasse eine Liste einreichen der Firmen, bei denen sie sich beworben hat.

wenn sie nicht mehr ausbildungssuchend gemeldet ist, gibts keinen grund mehr für kindergeld. sie muss es also zurückzahlen oder sich der kindergeldkasse gegenüber erläutern