Wird Steuerrückzahlung auf Kindesunterhalt angerechnet?

3 Antworten

Bei mir ist die Konstelation und Frage ähnlich. Uneheliches Kind aus voriger Beziehung, nun verheiratet mit neuer Partnerin und nun ein gemeinsames Kind. Werde nun gerade geprüft wegen Unterhaltszahlung und muss alles offenlegen. Geprüft wird also vom 1.08.14 rückwirkend 12 Monate Gehaltsabrechnungen und Steuererklärung. Hatten auch eine grössere Summe zurückbekommen da wir im Dezember 2013 geheiratet haben. Die Steueerrückerstattung bezieht sich ja auf das das komplette Jahr 2013. Die Prüfung meines Einkommens bezieht sich aber wie geschrieben erst von 1.08.13. Wird trotzdem der gesamte Rückzahlungsbetrag der Steuer durch 12 geteilt? Eigentlich dürfte der Betrag doch durch die 12 Monate von 2013 geteilt und auf die Monate vom August bis Dezember 2013 multipliziert werden, oder? Den der Rückzahlungsbetrag kam ja durch die Heirat und Rückrechnung der besseren Steuerklasse für 2013 zustande und kann doch nicht auf die Monate dieses Jahres welche direkt in der besseren Steuerklasse gezahlt wurden zusätzlich umgeleget werden?

Und um nochmal sicherzugehen, es wird nicht die Gesamterstattung zu meinem bereinigten Einkommen gezählt sondern erst der Teil, der meiner jetzigen Ehefrau (Hausfrau) zusteht abgezogen?

Danke für eure Infos und Hilfe!

Relevant ist immer das Einkommen welches für die Zeit des Unterhalts erwirtschaftet wird. Nicht zu zahlende Steuer führt natürlich zu einen höheren Einkommen.

Da dieses Geld ja auch zu mindesten 50% meiner Ehefrau zustehen müsste.

Nicht ganz. Der Ehegatte der eine Steuerersparnis hat, muß den anderen Ehegatten das mehr an Steuer erstatten, was dieser zu zahlen hat.

Zu beachten ist in dieser Konstellation natürlich, das auch der Ehegatte unterhaltsberechtigt ist. In Bezug auf den Mindestunterhalt spielt das keine Rolle, da minderjahrige Kinder vorrangig sind. Ganz anders sieht es dann bei den höheren Stufen der Düsseldorfer Tabelle aus. Hier ist der andere Ehegatte insbesondere bei der Zahl der Unterhaltsberechtigten und beim Bedarfkontrollbetrag zu beachten, was dazu führen kann das der Unterhalt deutlich sinkt.

Dein Anteil an der Steuerrückerstattung wird Deinem "unterhaltsrelevanten Einkommen" zugerechnet, nach welchem der Kindesunterhalt berechnet wird.