Wie weit dürfen Betreuer in die Privatsphäre eindringen, was haben sie zu sagen?

3 Antworten

Internat heißt, dass Du minderjährig und temporär von Erziehern/Lehrern ziemlich abhängig bist. Allerdings gibt es auch für Jugendliche eine Privatsphäre und Grenzen. Du hast da einige Dinge genannt, die typisch für strenge Disziplinierung in Internaten sind. Aber wir leben nicht mehr im Mittelalter und auch Du hast Rechte. Sofern es sich nicht um ein Internat mit Warteliste handelt, kann sich kaum eine Privatschule leisten, ihre Kunden zu vergraulen, in dem sie die Kinder der zahlenden Eltern schlecht behandeln. Aber die sog. Elite-Internate können sich viele Dinge erlauben, da es eben genug Anwärter gibt, wenn der eine oder andere die Schule vorzeitig verläßt. Kannst Du Dich und bei wem beschweren? Was sagen Deine Eltern dazu?

Auch nicht viel mehr Rechte wie Erziehungsberechtigte Eltern.Es sei denn natürlich wenn z.b. der Verdacht besteht das Du Drogen nimmst oder im Zimmer hast.Aber selbst dann darf nicht heimlich durchsucht werden

Hallo!

ich denke es hängt ein bisschen von der Hausordnung ab. Möglicherweise hat man die ein oder andere Klausel im Mietvertrag überlesen und diesen Unterschreben, aus denen evtl. einige Regeln hervorgehen. Natürlich müssten solche Regeln mit geltendem Recht in Einklang zu bringen sein.

Anklopfen: m.E. eine Frage der Höflichkeit, dann eine Frage des Alters der Bewohner Zimmerkontrolle ohne Anwesenheit: geht gar nicht! Hier setzt sich der kontrollierende dem Risiko aus, eines Tages des Diebstahls beschuldigt zu werden, z.B! Andererseits ist es ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatssphäre es sei denn es handelt sich um ein geschlossenes Heim oder eine U-Haft-Vermeidung! Gruppenstrafe: ist nicht legitim, wenig pädagogisch und m.E. für ein Disziplinarverfahren geeignet! Beleidigungen etc.: hier gilt im Internat auch, was für andere Menschen in der Öffentlichkeit auch gilt: das StGB! Ist der tatbestand einer Beleidigung erfüllt, Anzeige und Strafantrag - fertig!

Ich würde empfehlen mit der Internatsleitung und den Eltern das Gespräch zu suchen! Ggf. reicht auch vorerst das Gespräch mit dem entsprechenden Pädagogen! Ich denke, dass man versuchen sollte es im Guten zu klären, da der jeweilige Pädagoge einem das Leben danach noch schwerer machen kann!

Daher mit Eltern oder anderen Zeugen das sachliche Gespräch suchen! Danach evtl. mit der Internatsleitung sprechen, ggf. darauf verweisen, dass Zimmerkontrollen nur im Beisein des Bewohners ok sind, und für den Fall, dass das alles nichts nutzt und es s in der Hausordnung steht, eine andere Bleibe suchen!

Grüße

T.