Hilfe vom Jugendamt ablehnen ohne Konsequenzen?

3 Antworten

" Ich habe mal gehört, dass dann das familiengericht informiert wird und diese könnten mir sogar im schlimmsten fall den Kleinen noch im nachhinein wegnehmen. Stimmt das? "

Wenn du die Hilfe ablehnst, dann prüft das Jugendamt, ob es das Kindeswohl gefährdet sieht:

  • Variante 1: Das Jugendamt sieht eine (drohende) Kindeswohlgefährdung. Dann informiert es das Familiengericht. Das hast du oben beschrieben. Allerdings werden sie das Kind dir nicht im Nachhinein für eine Vernachlässigung in der Vergangenheit wegnehmen. Das machen sie nur, wenn sie in der Zukunft eine Gefahr für das Kind sehen. Also eine drohende Gefährdung.
  • Variante 2: Das Jugendamt sieht KEINE (drohende) Kindeswohlgefährdung. In diesem Fall hast du deine Ruhe.

Deine beste Strategie besteht also darin, dem Jugendamt zu demonstrieren, dass dein Kind gut bei dir aufgehoben ist:

  • Schick das Kind regelmäßig zur Kita. Zieh es angemessen und sauber an, gib eine Brotbox mit, wenn das vom Kita verlangt wird.
  • Geh regelmäßig zum Arzt und mach alle U-Untersuchungen.
  • Fördere das Kind: Gemeinsame Outdooraktivitäten wie Spielplatz, Vorlesen, Malen, Basteln, Singen, Kinderturnen, ... Such dir irgendwas aus oder mach von allem etwas. Fördere auch soziale Kontakte des Kindes.
  • Gesteh dem Jugendamt Fehler ein. Sag, dass es dir nach der Trennung einige Tage nicht gut ging. Du kannst ruhig sagen, dass es dir einige Tage schwer gefallen ist, dich gut zu kümmern (z.B. für saubere Kleidung zu sorgen). Das kannst du sagen. Allerdings solltest du dann erklären, wie du mit dieser schwierigen Situation umgegangen bist. Wo hast du dir Hilfe gesucht? Vielleicht hast du Eltern, bei denen du in schwierigen Situationen Hilfe suchen kannst? Oder einen Therapeut*in? Du musst dem Jugendamt auf jeden Fall klarmachen, dass dein Kind auch in einer erneuten schwierigen Situation gut versorgt ist. Und wenn das bedeutet, dass du das Kind zu der Oma gibst, wenn es dir selbst nicht gut geht. Das ist völlig legitim, es muss dem Kind nur gut gehen.
  • Ich würde nicht zu sehr über deinen Ex schimpfen. Das wirkt so, als wolltest du die Verantwortung von dir wegschieben. Das wirkt auf das Jugendamt nicht gut. Sag, dass die Trennung dich belastet hat, das ist ok. Aber versuch nicht zu beweisen, dass er doch genauso schlimm bzw. schlimmer sei.

Wenn keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, dann kann das Jugendamt bzw. das Familiengericht dich NICHT zu einer Hilfe zwingen.

P.S. Eine Hilfe anzunehmen ist aber keine Schande. Ziel des Jugendamtes ist es, dass es deinem Kind gut geht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Juliane2222704 
Fragesteller
 22.04.2020, 18:26

danke für deine ausführliche antwort.

also das gespräch ist in den nächsten tagen. was mir das jugendamt aber schon gesagt hat, ist, dass mir auf jeden fall eine hilfe "angeboten" werden wird. denn ich bin ja schon öfter gemeldet worden und die meldung meines ex hat jetzt den ausschlag gegeben.

das jugendamt meinte, wenn ich die hilfe ablehne, dann werden sie das familiengericht informieren.

aber was kann das familiengericht denn im schlimmsten fall machen?

SkR1997  23.04.2020, 12:34
@Juliane2222704

Familiengericht = Verhandlung vor Gericht

Hier wird nochmal über die Situation gesprochen. Das Jugendamt wird äußern, warum es unbedingt eine Hilfe zur Erziehung für dich will. Du sagst, warum die diese Hilfe für nicht als nötig erachtest.

Vor Gericht kommt es dann entweder zu einer Einigung oder einem Gerichtsbeschluss.

Einigung: Hier einigen sich Eltern und Jugendamt, wie man die Kindeswohlgefährdung abwenden kann. Oft geschieht das dadurch, dass die Eltern dann doch einer ambulanten Hilfe zur Erziehung zustimmen.

Gerichtsbeschluss: Das Gericht entscheidet, ob eine Kindeswohgefährdung vorliegt. Wenn keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, dann bist du das Jugendamt erstmal los. Wenn aber eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, dann sagt das Gericht, was zu tun ist, um diese abzuwenden: Also das Gericht kann dich dazu verdonnern, doch eine Hilfe zur Erziehung anzunehmen. Oder das Gericht beschließt, dir ein Teil deines Sorgerechts zu entziehen. Oder das Gericht lässt das Kind aus deiner Familie nehmen.

Ich halte es am wahrscheinlichsten, dass das Familiengericht dich dazu verdonnert, die Hilfe zur Erziehung anzunehmen. Also kannst du sie auch eigentlich direkt annehmen. Du kannst ein halbes oder ein Jahr mit der Fachkraft zusammenzuarbeiten, um dem Kind bei dir - und ich lese heraus, dass du durchaus auch Schwierigkeiten siehst - die bestmöglichen Entwicklungschancen zu bieten.

Ich persönlich halte es für falsch das Angebot des Jugendamtes abzulehnen. Und deinen Ex in ein schlechtes Licht rücken zu wollen ist auch nicht grad förderlich, das kann nämlich schnell nach hinten losgehen.

Juliane2222704 
Fragesteller
 21.04.2020, 19:46

Warum?

schließlich redet er ja auch schlecht über mich (auch wenns stimmt). warum darf ich das dann nicht über ihn?

und was kann denn passieren, wenn ich die hilfe ablehne? ich hatte sowas damals schon mal, und ich habe keine lust mehr, es nochmal über mich ergehen zu lassen.

SingleMamaJess  21.04.2020, 20:01
@Juliane2222704

Ist nur ein Tipp von mir, aber du solltest dich nicht auf die gleiche Stufe wie dein Ex begeben.

Im schlimmsten Fall nehmen die dir dein Kind weg ... ich will das nicht beschönigen ... das hat alles was mit der Sachbearbeiterin (dem Sachbearbeiter) zu tun denn du vorgesetzt bekommst. Hat der/die einen schlechten Tag, macht er dir die Hölle heiß ...

Sei bitte vernünftig und kooperiere!

Juliane2222704 
Fragesteller
 21.04.2020, 20:10
@SingleMamaJess

die sache ist, dass ich damals, als ich zum ersten mal angeschwärzt wurde, alles noch abgestritten habe und das jugendamt mir auch geglaubt hat. aber mein ex hat durch seine meldung jetzt alles wieder aufgewirbelt und das jugendamt wieder auf mich aufmerksam gemacht.

wie komme ich aus der nummer jetzt am besten konsequenzlos raus, OHNE die hilfe annehmen zu müssen? und wieso können die mir bitte jetzt noch mein kind wegnehmen? was ist denn, wenn ich sage, dass es zwar alles stimmt, aber in der vergangenheit liegt und nicht mehr vorkommen wird?

mit welcher begründung sollen sie mir dann noch mein kind wegnehmen können?

SingleMamaJess  21.04.2020, 20:16
@Juliane2222704

Ich sage es kurz und knapp ... ich weiß es nicht!

Du könntest versuchen wieder alles abzustreiten und sagen das er dir wegen der Trennung eine reinwürgen will.

Ich halte das jedoch für falsch ... aber du musst die Entscheidung treffen, das kann ich dir nicht abnehmen.

Es gibt da nur zwei Möglichkeiten, das Jugendamt glaubt dir oder glaubt dir nicht ...

Juliane2222704 
Fragesteller
 21.04.2020, 20:18
@SingleMamaJess

das problem ist, dass ich ja wegen den ganzen dingen schon einmal gemeldet worden bin, aber nicht von meinem ex (damals) und mein ex seine anschuldigungen teils auch beweisen kann. er hat viel gegen mich in der hand. abstreiten würde da wohl nicht viel bringen.

ich muss einfach alles auf die anzeige bzw,. die trennung schieben, dass mein ex mir deswegen eins reinwürgen will. vielleicht hilft mir das, dass er in einem schlechten licht dasteht.

SingleMamaJess  21.04.2020, 20:21
@Juliane2222704

Du kannst es versuchen.

Ist dein neuer Freund eine verlässliche Person? Dann könntest du ihn als 'Bonus/Joker' einsetzen.

Ich wünsche dir auf jeden Fall alles gute und drücke dir die Daumen!

Juliane2222704 
Fragesteller
 21.04.2020, 20:22
@SingleMamaJess

Ja, auf jeden fall. er wird mir helfen und mich unterstützen und auch gegen meinen ex reden.

danke dir.

Aus dem Weg gehen ist per se nicht die richtige Strategie.