Wie viel Unterhalt muss ich an mein Kind zahlen wenn mein Nettoeinkommen 1100€ beträgt?

8 Antworten

Also das man sich auf die Düsseldorfer Tabelle berufen kann, ist nicht richtig. Wir wurden gestern vom Anwalt eines besseren belehrt. Da spielt der angebliche Selbstbehalt von 1000 Euro überhaupt keine rolle. Es gilt der Satz von 1000-1500 Euro, wobei derjenige der die 1000 Euro Netto bekommt, natürlich schlechter dran ist als der mit den 1500. Und was Fahrkosten betrifft, wurden uns auch nicht mit verrechnet. Also mein Mann muß für seinen 11 jährigen Sohn 187,00 zahlen. Das hat das Jugendamt so ausgerechnet. Da sind sogar 150 Euro als Nebentätigkeit mit berechnet, wo wir eigendlich gegen an gehen wollten. Denn er hat ja keine Nebentätigkeit, aber das Jugendamt ist Stuhr und sagte Kack frech (er könnte aber) Das heißt zu deutsch. Mein Mann geht im Schichtsystem arbeiten und könnte ja am Wochenende noch Zeitung austragen. Damit er den Unterhalt seines Sohnes zahlen kann. Also vor Gericht geht immer der Mann leer aus, es heißt, ....alles zum Wohl des Kindes. Ich war auch nicht begeistert , aber das ist wohl dann so.

Dann hast du nicht richtig in der Düsseldorfer Tabelle geschaut,da die erste Stufe BIS 1500 € Einkommen geht und dann ab 1500 € aufwärts ! Also wenn dein Einkommen unterhalb der 1500 € Grenze liegt, dann beträgt der Kindesunterhalt 317 € laut Düsseldorfer Tabelle 2011.Dir muss aber ein sog. Selbstbehalt von rund 900 € bleiben,also musst du vermutlich weniger zahlen bei deinem Nettoeinkommen.

Darewa es müssen ihm 950 Euro bleiben seit 2011

@lilli2007

wie schön 50 € mehr für die unterhaltspflichtigen Papas und welche Freude für die Kinder,die weniger bekommen

Du mußt exakt 150,-€ bezahlen. Die erste Stufe der Düsseldorfer Tabelle erfaßt alle Einkommen unter 1.500,-€. Da Du als Erwerbstätiger einen sogenannten "Selbstbehalt" von 950,-€ hast, mußt Du nur so viel Unterhalt zahlen, daß Dir der Selbstbehalt bleibt. Und das sind in Deinem Fall 150,- Allerdings kannst Du von Deinem Einkommen noch Freibeträge - z.B. für den Arbeitsweg - abziehen, so daß es am Ende noch weniger sein wird.

der unterhalt berechnet sich nach deinem relevanten bruttoeinkommen... das müssten wir hier wissen... von deinen 1100€ netto muss man ja noch die abzüge berücksichtigen... dein eigenbehalt beträgt 950€... ich gehe nicht davon aus das du überhaupt was zahlen musst... von 1100€ noch die gesetzlichen abzüge runter zu nehmen.... da bleibt zwar was übrig aber das liegt unter den 950€!

Das kann in jedem Bundesland anders sein. Mein Sohn mußte in Hamburg 250 Euro zahlen und in Meckl.- Vorp. 230,- . Jetzt hat er nur 1000 Euro Verdienst und zahlt gar nicht.

Unfug die Düsseldorfer Tabelle gilt bundesweit, egal wo man wohnt. Sie ist aber nur eine richlinie und hat keine Gesetzeskraft, das heißt der Richter kann den Unterhalt auch anders fest legen

@lilli2007

genau so sieht es aus. die DT ist eine Richtlinie und keine Rechtssprechung. Wenn es vor Gericht geht , dann geht es immer um das Wohl des Kindes. Selbst Hartz Empfänger müssen Unterhalt aufbringen. So haben wir es von unseren Anwalt zu hören bekommen.