Vater kann nicht ganzen Unterhalt für unsere drei Kinder zahlen was nun?

9 Antworten

Es gibt ja einen sogenannten Selbstbehalt für Elternteile die zu wenig verdienen

Und auch du bist den Kindern gegenüber ja unterhaltspflichtig. Da solltest du dich am besten mal mit eurem Rechtsanwalt beraten

https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=selbstbehalt+2020

sebi1981  21.10.2020, 09:06

Barunterhalt schuldet nur der nicht hauptsächlich betreuende Elternteil.

Die Unterhaltsberechnung im Mangelfall Falls der Unterhaltspflichtige nicht den eigentlich geschuldeten Unterhalt zahlen kann, weil sonst sein Selbstbehalt unterschritten wäre, liegt ein sogenannter Mangelfall vor. Der Unterhaltspflichtige ist dann nicht im vollen Umfang leistungsfähig.

https://www.scheidung.org/mangelfallberechnung/

https://www.finanzfrage.net/g/frage/muss-der-vater-auch-unterhalt-zahlen-wenn-er-zuwenig-verdient#:~:text=Die%20Unterhaltsberechnung%20im%20Mangelfall%20Falls,nicht%20im%20vollen%20Umfang%20leistungsf%C3%A4hig.

Ciao :-)

Einer von euch muss einen Anwalt nehmen, denn es herrscht Anwaltszwang.

Nach dem Rechner der Düsseldorfertabelle müsste dein Nochehemann 853.- Euro für die 3 Kinder bezahlen (Alter der Kinder?). Rechne es mal hier aus

https://www.lto.de/juristen/muster-dokumente/familienrecht/duesseldorfer-tabelle/

Deinen Ehemann muss auf alle Fälle 1200.- Euro verbleiben.

Mein Rat, damit ihr nicht unnötige Kosten habt. Such du dir einen Anwalt der deine Rechte schützt. Du bekommst auf alle Fälle "Prozesskostenhilfe" und musst nichts bezahlen. Dieser kann dich auch beraten wegen des Unterhalt. Bevor wir dir was falsches sagen.

Einen gemeinsamen Anwalt bei der Scheidung gibt es daher rechtlich nicht. Es ist aber möglich, Kosten einzusparen, wenn nur ein Anwalt im Scheidungsverfahren beteiligt ist. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann durch einen Ehegatten die Scheidung beantragt werden. Dieser Antrag unterliegt dem Anwaltszwang.

LG

Von Experte DianaValesko bestätigt

könnt ihr euch nicht soweit einigen dass ihr so lange zusammen wohnt, bis du selbst zumindest halbtags arbeiten gehen kannst ?

Was nützt die zeitnahe Trennung ? Das Geld wird überall nicht reichen

Moin,

also wenn er tatsächlich über ein bereinigtes Netto von 2.300 € (inkl. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld etc.) könnte er bei seinem Selbstbehalt von 1.160,00 € noch 1.140,00 € für den Kindesunterhalt aufwenden. Dir gegenüber ist er zwar auch unterhaltspflichtig aber der Unterhalt der minderjährigen Kinder geht vor. Danach wird für dich nichts mehr übrig bleiben.

Sollte seine Leistungsfähigkeit unterhalb der ihnen (den Kindern) zustehenden Unterhaltsvorschusssätze (165,00 € bis 6 Jahre, 220,00 € bis 12 Jahre und 293,00 € bis 18 Jahre) liegen, kannst du Ausfall-UVG beantragen. Die Unterhaltsvorschusskasse stockt dann den Unterhalt bis zu den v. g. Sätzen auf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung