Wie viel muss meine Mutter verdienen um aus Hartz 4 rauszukommen?

8 Antworten

Um das genau beantworten zu könnten, müßte man wissen, wie alt die Kinder sind und wieviel Miete gezahlt wird.

Daraus kann man errechnen, wieviel Geld Eurer Bedarfsgemeischaft per Gesetz vom Jobcenter zusteht.

Die Mutter müßte dann soviel Geld verdienen, daß der anrechenbare Teil ihres Einkommens von der Höhe her diesen gesetzlichen Anspruch übersteigt.

Dafür müsste man zunächst einmal folgendes wissen !

Was muss die Mutter für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne monatlichen Abschlag für Haushaltsstrom zahlen, wie alt sind die Kinder, was machen diese, was außer Kindergeld bekommt die Mutter noch für die Kinder, also z.B. Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt und was an evtl. Einkommen von Kindern oder Mutter gibt es noch ?

Man müsste also erst einmal den Grundbedarf ohne Anrechnung von Einkommen ermitteln, also die KDU - und Regelbedarfe der Kinder und Mutter und den Alleinerziehenden Mehrbedarf für die Mutter.

Der Mutter stünden also derzeit min. 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu + einen Alleinerziehenden Mehrbedarf, berechnet aus ihrem Regelbedarf und dazu käme dann min. noch 1/3 KDU - Kopfanteil, dass zusammen wäre dann ihr Grundbedarf.

Bei dem Mehrbedarf kommt es auf das Alter der Kinder an, bei 2 Kindern unter 18 sind es derzeit 36 % ihres Regelbedarfs.

Den Kindern stünde dann derzeit mit ein Regelbedarf von 283 € ( 0 - 5 ) zu, ab 6 - 13 sind es 309 €, ab 14 - 17 derzeit 373 € und von 18 - 24 derzeit 357 €.

Das Kindergeld und Unterhalt bzw. Vorschuss vom Jugendamt wäre vorrangiges Einkommen des jeweiligen Kindes.

Man müsste also im Grunde nur die derzeitige Aufstockung vom Jobcenter sehen und danach könnte man berechnen was die Mutter an Brutto und Nettoeinkommen haben müsste, bevor der Anspruch entfallen würde.

Aber auch wenn sie auf weniger anrechenbares Einkommen kommen würde, könnte es passieren, dass dann evtl. vorrangige Ansprüche auf Wohngeld und Kinderzuschlag geprüft werden müsste.

Im Internet findet man kostenlose Rechner für Wohngeld, Kinderzuschlag und ALG - 2 Leistungen.

Ich kann zwar an dieser Stelle keine konkreten Zahlen nennen aber ich denke sobald man mit einer Erwerbstätigkeit seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Des weiteren kann man entweder ALG-ll aufstockend beantragen oder Wohngeld beantragen wenn die finanziellen/wirtschaftlichen Umstände es zulassen.

TeamStoffcouch  04.03.2021, 14:35

Eventuell hat man noch einen Anspruch auf Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld

Rechne einfach grob die Warmmiete, Krankenversicherung und den Regelsatz für euch 3 zusammen.

Und sobald sie einen Cent mehr verdient ist sie aus H4 raus.

warehouse14

Um nicht mehr Aufzustocken?

80% Einkommens sind Anrechenbar aufs ALG2, die ersten 100 € vom Eigenverdienst sind nicht Anrechenbar.

Wenn sie genau weis, wieviel ALG2 Ihr ohne Einkünfte zusteht dann muß sie also nur Rechnen: ALG2 x 100/80(Dreisatz) +100 € . Davon muß Sie allerdings auch die anderen Einkünfte abziehen. Also Kindergeld und Unterhalt vom Vater die sind nicht zu 80% anrechenbar, die sind voll Anrechenbar.