Wie verhält man sich bei einer ''Beschuldigtenanhörung'' (trotz unschuld)?

Bild 1 - (Polizei, Anwalt, Verfahren) Bild 2 - (Polizei, Anwalt, Verfahren) Bild 3 - (Polizei, Anwalt, Verfahren)

4 Antworten

Füllt den Anhörungsbogen aus, schickt ihn zurück und wartet ab, ob der Staatsanwalt tatsächlich ein Verfahren einleiten wird.

Wenn ja, sollte dein Vater sich eh einen Anwalt nehmen.


Bei einer Beschuldigtenanhörung sagt man kein Wort außer beim Bestätigen der Personalien. Erst recht nicht ohne Anwalt

Schaco  23.04.2016, 18:45

Und wie schon ein anderer Nutzer geschrieben hat: wenn es eine Vernehmung der Polizei ist, nicht erscheinen (muss man als Beschuldigter nicht und ist auch besser so)

turnschuh19 
Fragesteller
 23.04.2016, 18:54

also nichts ausfüllen/ankreuzen und abschicken?

Schaco  23.04.2016, 18:56

Da geht es ja nur um Personalien, Beruf, Familienstand usw. Beim zweiten Bild Kreuz bei "ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch" und weg damit

Wenn das eine Vorladung von der Polizei ist muss er da gar nicht hin.

Ist doch aus den beigefügten ganz einfach zu erkennen. Die persönlichen Angaben machen, auf dem anderen Bogen "Ich gebe die Tat nicht zu" ankreuzen und abschicken.

turnschuh19 
Fragesteller
 23.04.2016, 19:41

Da sagt man aber aus, dass man eine Tat begangen hat oder? Hier wurde ja nichts begangen... wir haben nichts gemacht und Polizei hat keine Beweise oder sonstiges mfg 

Also das Wochenende ist gelaufen 

Artus01  23.04.2016, 20:16
@turnschuh19

Hast Du die Formulare die Du hier eingestellt hast selbst nicht gelesen?

Auf dem zweiten Formular die vierte Antwort von oben. Das steht: ich gebe die Tat nicht zu.  Da macht man ein Kreuzchen und schickt den Mist dann zurück.

Die persönlichen Angaben auf dem ersten Formular sollte man schon angeben, sie mussen nicht vollständig sein.

Unterschreiben sollte man dann auch noch.

Allerdings noch einen Rat. Belasse es bei der Rücksendung der Fragebögen. Einer Vorladung zur Vernehmung leiste unter keinen Umständen Folge. Das mußt Du nicht und das ist auch besser für Dich.

Ahnunglos  25.04.2016, 19:22
@turnschuh19

Das amtsdeutsch ist leider nicht immer so geschrieben, dass der Normalmensch es richtig versteht.

Wer die Tat nicht begangen hat, kann Sie auch nicht zugeben. Also ist das schon richtig so. Es klingt nur komisch.

Wenn die Beweislage ist wie du Sie schilderst, dass dein Vater nicht mal einen Computer besitzt, bezweifle ich das er etwas zu befürchten hat.

Wenns zur Vorladung kommt, hingehen. Sollte der Beamte voreingenommen an die Sache rangehen und kein Verständnis  für die Version deines Vaters haben, kann dein Vater immernoch gehen. Wenn er aber neutral bleibt, was in der Regel auch so ist, dann ist es nicht schlecht für deinen Vater.

Im Zweifel kann man die Aussage immernoch zurückziehen.

Artus01  26.04.2016, 07:28
@Ahnunglos

Sollte der Beamte voreingenommen an die Sache rangehen und kein Verständnis  für die Version deines Vaters haben,

Das sollte der Beamte, nur so ganz unvoreingenommen ist er nie. Deshalb sollte man eine solchen Einladung grundsätzlich nicht Folge leisten. Zudem ist die Sache mit Absendung des Fragebogens und mit Abstreiten des Vorwurfs erstmal erledigt.

Im Zweifel kann man die Aussage immernoch zurückziehen.

Das ist eben nicht so einfach. Wenn erstmal der Strafbefehl oder eine Anklöageschrift eintrudelt geht der Ärger los. Man wird sich vor Gericht dann die Frage gefallen lassen müssen warum man jetzt etwas ganz anderes aussagt als bei der Vernehmung. Seine Glaubwürdigkeit stärkt man so nicht. Darum raufen sich Anwälte immer die Haare wenn man dann bei ihnen mit dem ganzen Krempel auftaucht. Darum sagt der Anwalt sagt immer: "Klappe halten."