Unterhaltszahlung vom Jobcenter obwohl Kindsvater wieder zahlen soll?

4 Antworten

Ob das Jobcenter ihr das hätte mitteilen müssen oder nicht ist doch völlig irrelevant,fakt ist das sie eine Überzahlung durch den Unterhalt und die Zahlung vom Jobcenter bekommen hat und das wird jetzt wieder zurück gefordert !

Was wäre denn gewesen hätte man das deiner Freundin mitgeteilt,die Zahlungen eingestellt und deine Freundin hätte keinen Unterhalt bekommen ?

Dann wäre das Geheule auch groß gewesen,so hat sie zumindest das gehabt was ihr zugestanden hat und das ihr nicht beides zusteht sollte sie ja gewusst haben,müsste normalerweise dieses Geld vom Jobcenter noch haben und in einem Betrag zurück zahlen können.

So irrelevant finde ich diese Frage jetzt nicht! Schließlich muss man als Leistungsempfänger auch jede noch so kleine Änderung mitteilen, also sollte man meinen die Ämter sind im Gegenzug genauso verpflichtet Änderungen Ihrerseits anzuzeigen!

Und das sie die Überzahlung zurück zahlen muss ist auch klar und das ist auch nicht der Punkt und ja sie hat das Geld noch weil sie weiß, dass das Jobcenter dieses zurück bekommt.

Sie weiß das es ihr nicht zusteht, sie hat das Jobcenter schließlich mehrmals auf den Fehler hingewiesen aber die hielten es auch nicht für notwendig sofort zu reagieren.

@EbsteinAnomalie

Sie wusste doch dass das Jobcenter den Kindsvater aufgefordert hat Unterhalt zu zahlen,da bedarf es normalerweiser keiner Aufforderung,denn er ist gesetzlich dazu verpflichtet,wenn Leistungsfähigkeit besteht !

Was hätte es der Freundin gebracht wenn das Jobcenter sie noch mal angeschrieben hätte und ihr das mitgeteilt hätte,dass wusste sie doch eh schon das sich das Jobcenter darum kümmert.

Deine Freundin soll doch froh sein das ihr das Jobcenter trotzdem weiterhin ihren Bedarf gezahlt hat,sie wollten evtl.erst mal paar Monate abwarten,ob dann auch regelmäßig Unterhalt gezahlt wird,nicht das dann alles von vorne beginnt.

Ihr hätte dann wieder am Anfang des Monats Geld gefehlt,bis das ganze dann wieder in die Gänge gekommen wäre.

Ich würde mich da also nicht künstlich aufregen und da noch einen Aufstand machen,denn dann kann sie sich sicher sein das es beim nächsten Ausfall der Unterhaltszahlung anders läuft.

Dann rennt sie ihrem Geld vom Jobcenter nämlich hinterher.

Warum hat sie denn keinen Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt gestellt ?

Da hätte sie jeden Monat erst mal ihre 145 € fürs Kind bekommen und das Jugendamt hätte sich um den Kindsvater gekümmert,sie hätte dann eine Beistandschaft fürs Kind einrichten können.

@isomatte

Soweit ich weiß hat sie das mit dem Jugendamt schon mal gemacht mit dem Resultat, dass sie diesen Unterhaltstitel den man da erwirkt an das Jobcenter abtreten musste, weil das JC ja dann dem Kindesvater gegenüber Anspruch erhoben hat wenn ich das so richtig verstanden habe.

@EbsteinAnomalie

Unterhaltsvorschuss geht vor anderen Leistungen,genau so wie Unterhalt / Kindergeld oder Waisenrente,wenn kein Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss besteht,dann ist das Jobcenter am Zug und holt sich die Leistungen vom unterhaltspflichtigen zurück,sollte dieser leistungsfähig sein !

Der Unterhaltsvorschuss müsste ihr deshalb trotzdem zustehen,dann gibt es eben zwei Stellen die dann etwas haben möchten,dann käme zuerst der Unterhaltsvorschuss und wenn sie den bekommt braucht ja das Jobcenter weniger bis gar nichts mehr zusteuern,je nach dem was dann noch am Bedarf des Kindes fehlen würde.

Wo ist das Problem?

Da sie bei unberechtigtem Bezug das Geld nicht ausgeben darf, soll sie sich über die Zinsen freuen und es auf Aufforderung einfach zurück buchen (lassen)...

Versteh jetzt echt das Problem nicht. Anderen wird von keiner Seite gezahlt, DA versteh ich die Aufregung, aber so...

Es geht auch primär darum ob das Jobcenter ihr nicht hätte mitteilen müssen, das die den Kindesvater jetzt wieder dazu angewiesen haben zu zahlen. Und zum anderen wenn der Kindesvater jetzt wieder zahlen soll, warum überweist dann das Jobcenter fröhlich weiter wenn die doch die Änderung wollten?
Und kommen dann mit der Ausrede Sie hätten ja nicht geglaubt das er zahlt! Hätte das Jobcenter dann nicht erstmal abwarten müssen ob er wieder selber zahlt? Bevor sie dann doch selbst überweisen.

Ich verstehe nicht, warum das nicht-mitteilen ein Problem darstellt. // Vermutlich wäre es angebracht gewesen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass eine gesetzliche Pflicht dazu besteht, zumal die Rechte des Vaters (Absprachen mit ihm/Amt) damit beschnitten würden.. das geht sie ja prinzipiell nichts an, was da besprochen wird. Relevant ist für sie nur dass sichergestellt wird, dass sie den Unterhalt fürs Kind bekommt, und das ist gegeben.

dann gebt das zuviel gezahlte Geld wieder zurück und gut , macht doch da nicht so ein Drama draus ......... das Jobcenter hat erst mal paar Monate selbst weitergezahlt weil es sich ja nicht sicher sein konnte ob vom Vater wirklich was kommt ........... denn wäre da nichts gekommen und vom Jobcenter auch nicht mehr hätte deine Freundin gar kein Geld gehabt ........ hätte dir das dann besser gefallen ?

Deine Freundin hat ja gemerkt, dass sie den Unterhalt zweifach erhalten hat - vom Kindsvater und dem Jobcenter...

Sie hätte den zuviel gezahlten Unterhalt also zurücklegen müssen - um es dem Jobcenter zurückzuzahlen.

Auch wenn das Jobcenter die Freundin nicht noch mal extra informiert hat, ist es doch logisch, dass man zurückzahlt, was einem nicht zugestanden hätte! 

(Ggf. könnte das Jobcenter die zuviel gezahlten Beträge mit den künftigen Zahlungen verrechnen, also weniger zahlen, bis der Betrag ausgeglichen ist....).

Auf jeden Fall hat das Jobcenter Anspruch auf die Rückzahlung, kommt die Freundin dem nicht nach, muss sie mit entsprechenden Konsequenzen, ggf. Sanktion, rechnen....