Wie und wo kann ich die Versetzung eines Ortsschildes beantragen?

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Die Ortstafel (Z 310) wird ohne Rücksicht auf Gemeidegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort angebracht, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße beginnt oder endet (Verwaltungsvorschrift zum VZ). Nach § 44 StVO sind die Straßenverkehrsbehörden (LRA, AföO o.a.) zur Ausführung der StVO sachlich zuständig. Erkundige dich notfalls bei deiner Polizeistation, wer für euer Gebiet die sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde ist.

Am besten wendet man sich direkt an die Gemeinde. Diese sollte auch selbst Interesse daran haben, dass Ortsschild zu versetzen.

Auch z.B. für künftig dort statt findende Geschwindigkeitsmessungen ist die Position des Schildes nicht unwichtig.

bei deiner zuständigen gemeinde, die leitet es weiter.