Wie teuer ist es, wenn man unbefugt Bahnschienen zu Fuß überquert?

7 Antworten

Hallo,

was kostet das Überschreiten von Gleisen außerhalb von Übergängen? Zunächst einmal muss man erwischt werden, sonst ist es kostenlos. Ihr hattet das Pech... es kann, wie aus den anderen Antworten ersichtlich, teuer werden, muss aber (meistens) nicht. Ich war mal mit 20 Euro dabei, weil ich den Weg vom Bahnsteig zum Vorplatz über ein zugewachsenes Abstellgleis abgekürzt habe. Dass der Rest des Bahnhofes voll mit Graffity war, scheint die Schotter-Sheriffs aber wohl nicht interessiert zu haben. Dafür legen sie sich lieber wegen solcher Bagatellen auf die Lauer, kassieren Lieschen Müller, dich und mich ab und verweisen auf Paragraf XYZ 123. Ja, sie haben natürlich Recht. Aber - haben die wirklich keine wichtigeren Aufgaben?

Leider schaltet der gute Deutsche sowohl beim "Vergehen" selbst als auch bei der Ahndung der Sünden gerne den gesunden Menschenverstand ab. Natürlich soll Niemand quer über die Gleise vom Hauptbahnhof wandern (auch, wenn das die Eisenbahner selbst auch gerne machen) oder die Schienen einer dicht befahrenen Hauptstrecke überqueren. Er bringt sich in Gefahr und sorgt für stundenlange Verspätungen im Zugverkehr - und an den Lokführer beim unfreiwilligen Aufprall wird meist auch nicht gedacht.

Wer aber beim Überschreiten eines abgeklemmten Nebengleises in Kleinkummerfeld ruft, dem Gleislatscher mögen die Zehen abfallen, der sollte die Kirche im Dorf lassen. Oder mal nach Tschechien, Polen oder auch nach Frankreich schauen. Da wird mit dem Thema sehr viel entspannter und vernünftiger umgegangen - nämlich mit dem gesunden Menschenverstand. Und weniger mit Paragraf XYZ. Da ist die deutsche Mentalität aber leider eine andere, und es wird mit der Kanone auf Spatzen geschossen. Wegen Paragraf YXZ...

Wie auch immer: um die Strafe kommt ihr nicht herum.

Nach § 28 Abs. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

.

Soviel wird es jedoch mit Sicherheit nicht werden, sofern durch die Überquerung keine konkrete Gefahr entstanden ist.

.

Über ein Bußgeld in 3-stelliger Höhe sollte man sich jedoch nicht wirklich wundern ...

Eingriff in den Schienenverkehr, Behinderung der Bahn, Verursachung von Verspätungen, Einsatz von Bahnpolizei. das kann im Extremfall echt teuer werden.

Hoffentlich!

@pine25

Ich hasse die verspätungen wegen Personen auf dem Gleisweg! GRRRRR

Wegen so viel Unvernunft sollten euch die Zehe abfallen! Ich hoffe, es wird aber eine Lehre sein, denn wenn es teuer wird, fangen manche doch an zu denken. Da hört man so viel über solch dämliche Unfälle, und man fragt sich immer, was das für Hornochsen sein müssen, die sich selbst einer solchen Gefahr aussetzen... Egal, ob es ein kleiner Bahnhof ist, oder nicht, dieses Risiko wird immer unterschätzt - und wenn was passiert, ist wieder die böse Bahn schuld!

Wenn man es erstens überlebt, gibt es zweitens erstmalig eine Verwarnung.

Das liegt allein im Ermessen des Sachbearbeiters der für die Verfolgung solcher Ordnungwidrigkeiten zuständigen Stelle (bzw. des Polizisten, falls er entscheidet, die Ordnungswidrigkeit nicht von dieser verfolgen zu lassen, sie also nicht anzeigt).