Gleis überqueren was für eine Strafe? 100 Sozialstunden

13 Antworten

Klingt völlig übertrieben. Aber in Deutschland ist das betreten der Gleisanlagen verboten! Es könnte jeder Zeit ein Zug kommen!!! Alle Bahnunternehmen können eine entsprechende Trasse bei dem Infrastukturbetreiber bestellen und ausgerechnet dann fahren wen ihr im Gleis seit. Und wie oft habe ich schon in einem Zug geseßen, der wegen Personen im Gleis garnicht oder nur mit 20 km/h fahren durfte. Wenn ein Lokführer Personen im Gleis sieht muss er das dem Fahrdiensteliter melden. Damit wird das Gleis zunächst gesperrt. Jeder der über Gleise läuft sollte für die Folgen - nicht nur im Personenverkehr, sondern vor allem im Güterverkehr - bestraft werden! I

Für die Eisenbahnen und die Fahrgäste/Logistikkunden bedeuten Verspätungen oft hohe finanzielle und materielle Verlusste.

Kommt doch einfach beim nächsten mal pünktlicher.

Wenn die Bahn meint, dass sie irgendwelche Gleise sperren muss, dann ist das ein Problem der Bahn und nicht meines. Für mein Leben bin ich selbst verantwortlich, ich brauche nicht die Deutsche Bahn, die auf mich aufpasst. Ferner finde ich es völlig überzogen, so eine Drohkulisse aufzubauen, wenn rein gar nichts passiert ist.

Blödsinn. Lasst euch nicht verrückt machen.

Bei uns in der Schule sind wir Mal in Sport joggen gegangen so um ein Gleis rum (was 40 Min gedauert hätte) und paar wollten auf Ober-Schlau-Meier machen und sind über die Gleise gegangen um als erste anzukommen und die Eins zu kriegen. Allerdings wurden sie verpetzt. Sie haben keine Strafe bekommen.

Mein Vater wurde auch einmal erwischt und hat 25€ Strafe bekommen.

Ich bin mir sehr sicher, dass sie euch nur Angst machen wollten weil 100 Sozialstunden sehr übertrieben sind. Wenn dann eine Stunde höchstens.

Mach dir nicht so viel Sorgen, sie wollen nur das ihr das nie wieder macht!:)

Die Frage, die ich mir stelle: An welcher Stelle hast Du die Gleise überschritten.

Bei einem Bahnübergang, beschrankt oder nicht, ist eine Ordnungswidrigkeit, solange Du dabei nicht zu einer Gefahr für den Schienenverkehr wirst. Damit meine ich nur, dass z.B. ein Zug bremsen musste oder sonst wie behindert wurde.

Bei Gleisen zwischen den Bahnsteigen eines Bahnhofes ist das etwas anderes, denn dort ist dann die Bundespolizei verantwortlich. Da liegt u.U. eine Gefährdung des Schienenverkehrs vor. Und da es auch noch Privatgelände der DB Netz ist, steht da auch eine Straftat im Raum: Hausfriedensbruch.

Und das überqueren der Gleise auch im normalen Streckenverlauf ist ein solcher Eingriff in den Schienenverkehr, egal ob kommender Zug oder nicht.

Wenn ein Zug deswegen notbremsen muss, oder durch die Suche es zu einer Streckensperrung kommt, ist es sogar ein schwerer Eingriff in den Schienenverkehr. Da hätte sogar jeder Fahrgast einen Schadensersatzanspruch gegen Dich als "Täter".

Und bei letzterem könnte auch eine Anzeige erfolgen. Dabei würde aber wohl, da Du bis dato nicht aufgefallen bist, entweder das Verfahren eingestellt oder eine kleine Geldstrafe erfolgen.

Da die "Tat" bebachtet wurde, kommt wohl eine Anzeige gegen die "Hausordnung" der Bahn. Aber das ganze würde wohl im Schnellverfahren abgewichelt, und dann vielleicht nur eine Geldstrafe erfolgen.

Hallo Ali205,

da wie Ihr geschrieben habt keine Bahn zum Zeitpunkt Eures Aufenthaltes in den Gleisen gekommen ist, sind die Verhängung von Sozialstunden unmöglich.

Sozialstunden wären im Rahmen eines Strafverfahrens wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr gem. §315 möglich, wenn wegen Euch ein Zug eine Schnellbremsung einleiten musste, aber das war ja gar nicht der Fall.

Was kann also auf Euch zu kommen.

Der Verwarnungsgeldkatalog der EBO (Eisenbahnbetriebsordnung) sieht für den Aufenthalt und das Überqueren von Gleisen (Verstoß gegen § 62 iVm. § 64b) lediglich 25,- Euro vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr im Bahnhofsbereich oder sonst wo die Gleise überquerrt habt.

Einzige Ausnahme ist, wenn Ihr im Bereich der Straße eine geschlossene Halbschranke umgangen habt, dann wird das ganze nach der Straßenverkehrsordnung/Bußgeldkatalog wie folgt geahndet werden:


Tatbestandsnummer: 119636

Tatbestand: Sie überquerten als nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer ) den Bahnübergang trotz geschlossener Schranke/Halbschranke *).

Ordnungswidrigkeit gem. : § 19 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 245 BKat

Bußgeld: 350,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungskosten

A Verstoß ( Fahranfänger in der Probezeit muss eine Nachschuldung absolvieren)

Keine Punkte in Flensburg


Also nochmal zusammengefast:

Das Sozialstunden in Eurem Fall verhängt werden ist unmöglich.

Wenn ihr nicht um eine geschlossene Halbschranke gelaufen seit, kostet Euch das Überqueren lediglich 25,00 Euro. Dafür gibt's auch keine Punkte und auch sonst nichts.

Schöne Grüße
TheGrow

Danke für die Antwort aber der Kontrollier meinte wenn ihr Glück habt 100€ Strafe, hat er das nur so gesagt damit wir Angst bekommen ? Oder ist das wirklich so Da war keine Schranke

@Ali205

Das dürfte er nur so gesagt haben.

Aber dem Gebiet der Bahn gilt die EBO und die sieht für das Betreten und den Aufenthalt auf dem Gleisen nur die genannten 25,- Euro und keine 100,00 Euro vor.

Okay danke für die Info ich Melde mich nochmal wenn das Brief ankommt