Wie oft sind Fristverlängerungen bei Klage möglich?
Jetzt nur eine allgemein rechtliche Frage: mal angenommen es gibt eine Frist für die Einreichungen von Unterlagen, die lang ist. Dann wird von der Gegenseite um Fristverlängerung gebeten. Wird statt gegeben. Dann noch mal und noch. Wie oft wird das stattgegeben? Wozu denn überhaupt eine Frist, wenn es immer wieder eine Verlängerung gibt. Kann man den nicht Grenzen setzen?
1 Antwort
Grundsätzl soll das Gericht alle Beteiligten zur raschen Erledigung anregen, daher müssen Fristverlängerungen begründet werden. Solche Gründe können zB bei Krankheit recht dauerhaft sein, trotzdem kann man schriftl eine rasche Erledigung anmahnen und Verzögerungen rügen.
Für eine Antwort ist leider viel Spekulation nötig, denn es ist nicht bekannt ob hier stark belastetes Gericht zB einer Stadt betroffen ist oder ein AG in einem Landkreis.
Gesetzl Feiertage sind natürl keine überraschenden Ereignisse und daher eigentl als Grund für Fristverlängerung nur geeignet wenn weitere beachtenswerte Umstände hinzukommen.
Offenbar hat der RA der Gegenseite ein ziemliches Arbeitspensum, vielleicht versucht er die Sachen nach Streitwert (max zuerst) abzuarbeiten. Der eigene RA sollte also das Gericht mit Begründung anregen endlich einen Termin zu bestimmen.
Sollte das Gericht selbst Rückstände aufarbeiten müssen ist die Situation natürlich besonders fatal weil der Richter jede Entlastung dankbar nutzt.
Das Gericht hatte den Termin zur Klageerwiederung ja schon auf den 24.3 verlängert.
Die letzte Begründung war: Ostern kam dazwischen. Meine RA hat Widerspruch eingelegt, mit der Begründung das Ostern ja nun nicht völlig unerwartet kam. Hat das Erfolg?