Wie oft muss man zur Bundesagentur für Arbeit wenn man arbeitssuchend gemeldet ist?

5 Antworten

So oft sie es von dir verlangen. Du bekommst bei jeder Meldung gleich einen Termin mit Auflagen (Bewerbungen) fürs nächste Mal. Die einzige Hilfestellung dabei ist eine seitenlange Liste mit Zeitarbeitsfirmen.

Unter 25 musst du dich monatlich melden. Über 25 alle 3 Monate. In der Regel musst du monatlich mindestens 4 Bewerbungen nachweisen.

Hallo Urigaza!

Zunächst einmal gibt es einen Unterschied zwischen Arbeit suchend und arbeitslos.

Wer sich nur beim Arbeitsamt meldet, um nach einer (neuen) Arbeitsstelle zu suchen, erteilt hierzu den Auftrag an die Arbeitsagentur. Damit allein ist man aber keineswegs verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen zu melden. Das ist erst der Fall, wenn man tatsächlich arbeitslos bzw. von Arbeitslosigkeit bedroht ist UND Arbeitslosengeld beantragt oder beantragen wird bzw. bezieht. Dann ist man im Gegenzug zur aktiven Mitarbeit verpflichtet. Dazu gehört neben dem selbständigen regelmäßigen und aktiven Suchen nach einem Arbeitsplatz (incl. Bewerbungsschreiben) auch die STÄNDIGE Verfügbarkeit und Erreichbarkeit, weil man als Arbeit suchender Arbeitsloser dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen muss. Man muss jederzeit erreichbar sein. Und zwar telefonisch und schriftlich.

Wer Langzeitarbeitslos ist, hat aber auch Anspruch auf drei Wochen bezahlten Urlaub. Dazu muss man sich beim Arbeitsamt abmelden und nach dem Urlaub wieder zurückmelden. Tut man das nicht, ist man nicht erreichbar und macht sich strafabar.

Schöne Grüße

bitmap  18.10.2010, 03:51

''Man muss jederzeit erreichbar sein''

  • Nö, nur werktags. D.h. Sonn- und Feiertags nicht.

''Wer Langzeitarbeitslos ist, hat aber auch Anspruch auf drei Wochen bezahlten Urlaub''

  • Bitte nicht die Begriffe verwechseln. Urlaub - wie er einem Arbeitnehmer gesetzlich zusteht - gibt es für gemeldete Arbeitslose nicht. Deshalb wird das auch Ortsabwesenheit genannt.

''Dazu muss man sich beim Arbeitsamt abmelden und nach dem Urlaub wieder zurückmelden''

  • Nur abmelden reicht leider nicht, wenn man nicht riskieren will, die Leistungen gestrichen zu bekommen. Die Arbeitsagentur muss die Ortsabwesenheit auch genehmigen.

Nachzulesen hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-f-Arbeitslose.pdf

Schreiberlilli  18.10.2010, 12:56
@bitmap

Ja logisch@ bitmap! Und nachts muss man auch nicht parat sein... nicht!

Ob "Urlaub" jetzt im Amtsdeutsch "Ortsabwesenheit" heißt oder sonstwie....JEDER weiß, was damit mit gemeint ist, wenn man "in den Urlaub fährt"! Nur in diesem Fall ist es keine Befreiung von der Arbeit, sondern eine Befreiung von der Bereitschaft zur eventuellen Vermittlung in Arbeit! Und dennoch handelt es sich, wie gesagt, schlichtweg um URLAUB!

Das Gleiche gilt für den Ausdruck "abmelden". Es heißt im Amtsdeutsch eben "genehmigen". Beim Arbeitgeber muss man sich den Urlaub auch genehmigen lassen und kann nicht einfach so losdüsen. Jeder (ehemalige) Arbeitnehmer weiß das!

Man muss nicht jedes Wort gleich auf die Goldwage legen!

bitmap  18.10.2010, 21:38
@Schreiberlilli

Wo ist dein Problem? Ich hab dich doch nur - völlig wertungsfrei - etwas korrigiert. Du lernst daraus und kannst deine nächste Antwort dadurch noch kompetenter gestalten. Ist doch ne feine Sache. :)

Schreiberlilli  19.10.2010, 00:00
@bitmap

Na, dann nehme ich das mal völlig wertfrei zur Kenntnis! ;-)

Also regelmäßig einmal pro Monat und zusätzlich wenn du Geld beantragt hast. Du kannst dann die Termine auch nicht verbinden, weil alles von verschiedenen Menschen bearbeitet wird.

Viel Spaß :)

das ist unterschiedlich, wird dir aber im fall der fälle gesagt

Da gibt es keine regelmäßigen Abstände. Du wirst schriftlich eingeladen.