(wie) muss der zahnärztliche Notdienst ausgleglichen werden?

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Arbeitszeit ist selbstverständlich zu entlohnen.

Ob der AG die Überstunden/Mehrzeit als Freizeitausgleich gibt oder bezahlt, ist i.d.R. im Arbeitsvertrag, anwendbaren Tarifvertrag oder auch einer Betriebsvereinbarung vereinbart.

Der Gesetzgeber sieht allerdings an erster Stelle immer den Freizeitausgleich. Abgeltung sollte nur dann stattfinden, wenn es betrieblich nicht die Möglichkeit zum Freizeitausgleich gibt.

Danke fürs Sternchen

egal, ob man als mitarbeiterin "normalen" oder notdienst macht, man ist immer beim arzt angestellt und das gehört zum job. also ist es so oder so arbeitszeit und für mehrarbeit gibt es regeln und gesetze.

wenn es sich für den mitarbeiter steuerlich nicht rechnet, merharbeitsvergütung zu bekommen, dann bleibt nur noch der freizeitausgleich. muss aber vereinbart oder geregelt werden, eine automatik gibt es nicht.