Wie mit 18 (Schüler) von zu Hause ausziehen?

9 Antworten

Bafoeg gibt es nur, wenn man ausziehen MUSS, weil die Schule von zu Hause so weit weg ist, dass man eine Wohnung braucht. 17 km sind da wohl eher ein Witz, so weit hat bei uns jeder zur Schule. Und eine Stunde zur Schule ist auch fuer jeden ganz normal mit dem Bus, der geht um 6.30 morgens und um 8 Uhr ist Schule. Die werden dir deine mehr als  2 Stunden Schulweg an mindestens 3 Werktagen daher erst einmal genau auseinander nehmen, bevor sie das Bafoeg genehmigen. Und wenn eine andere Schule schneller erreichbar ist, wo man Abi machen kann, kannst du es auch vergessen, denn du musst die am guenstigsten erreichbare Schule besuchen. Dann muesstest du wechslen.

Wende dich doch einfach an deine Kreis/Stadtverwaltung und frage dort nach, wer fuers Schuelerbafoeg zustaendig ist, dann lasse dich dort erst mal beraten.

Hartz IV, auch aufstockend, kann man als Schueler nicht beantragen, weil man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfuegung steht. Fuer den Unterhalt muesstest du zu einem Anwalt oder du kannst es noch mal beim Jugendamt probieren (zumindest Beratung). Beide Eltern sind Unterhaltspflichtig. Wenn die aber nicht viel haben, ist nicht viel zu holen. Beim Anwalt kannst du ohne Einkommen erst mal Beratungshilfe erhalten, das kostet dann nicht viel. Der Anwalt schreibt die Eltern an, fordert Einkommensnachweise und errechnet dann, ob Unterhalt zustehen und wie viel. Stellen sich die Eltern quer, kann es einige Zeit dauern, bis man Geld sieht (mindestens 6 monate). Der Unterhalt wird bei Bafoeg auch beruecksichtigt. Auch hier musst du das Einkommen deiner Eltern nachweisen.

Kindergeld kannst du abzweigen, wenn deine Eltern keinen Unterhalt in mindestens gleicher Hoehe leisten.

 

Das sicherste ist, sich erst mal einen Minijob zu suchen neben der Schule. Alles andere sind Unsicherheitsfaktoren. 

Trotz Deiner 18 Jahre würde ich mich in einem ersten Schritt ans Jugendamt wenden. Die können Dir mit Sicherheit umfassend Auskunft darüber geben, was möglich ist und was nicht.

Du bist 18 und darfst erstmal wohnen wo Du willst.Sei Dir klar,ob Du das willst.Wenn ja,such Dir ein Zimmer,vlt.möbliert.Wenn Du geschickt suchst,findest was bis ca.300,-.In der Grossstadt kann es schwieriger sein,und wenn Du schnell raus willst,auch teuerer werden.Welche Unterstützung Du bekommst,wer für Dich und wieviel zahlen muss,erfährst Du im Bürgeramt/ Stadtladen Deiner Gemeinde/Stadtteil.Die erste Priorität muss sein,das will ich,das mach ich und dann schaue ich wie ich klarkomme.Nur so gehts.Ich empfehle Dir,auch das gehört zum Erwachsen werden,auf jeden Fall für ein kleines eigenes Einkommen zu sorgen.Das ist Dir auch als Abiturient zumutbar und auch möglich.Zwei Stunden täglich,bzw.vornehmlich am Wochenende und in den Ferien solltest Du einfach arbeiten.Bitte brech Deine Schule nicht ab,sondern mach die ordentlich,musst kein einser Abi schaffen.Und jetzt gehste mal ins Bürgeramt und lässt Dich beraten und schilderst Deine Situation.Vielleicht bekommst Du sogar einen Tip für eine Wohnmöglichkeit,auch das Jugendamt könnte ,obwohl Du volljährig bist,eine Anlaufstelle für Dich sein.Bitte ,gerne.


Miramar1234  08.04.2015, 10:22

Du solltest konkret belegen können,das Du Schüler bist,aber bereit bist einen zumutbaren! Job zu machen.Verdienstbescheinigungen Deiner Eltern könntest vorlegen,oder diese werden angefordert,sollten Sie sich weigern,diese Dir auszuhändigen.

comedyla  08.04.2015, 10:26
@Miramar1234

Du solltest konkret belegen können,das Du Schüler bist,aber bereit bist einen zumutbaren! Job zu machen.Verdienstbescheinigungen Deiner Eltern könntest vorlegen,oder diese werden angefordert,sollten Sie sich weigern,diese Dir auszuhändigen.

Kein Schüler muss nachweisen, dass er einen zumutbaren Job machen würde. Er ist ja schüler und soll/will das auch blieben.

Miramar1234  08.04.2015, 10:54
@comedyla

Er soll nachweisen das er Schüler ist! Zeugnis! Er ist clever,wenn er anklingen lässt auch für sich selber im Rahmen seiner Möglichkeiten! einem Job nachzugehen.(Sympathie und Bereitschaft zur Hilfe!)Er muss nachweisen,ob die Eltern nicht leistungsfähig sind,bzw.einfach deren Verdienst durch eine Verdienstbescheinigung/ Gehaltszettel nachweisen! Ansonsten gibt es nichts für den 18 jährigen vom Staat.

comedyla  08.04.2015, 11:00
@Miramar1234

Das ist absolut nicht korrekt. Bafög und Unterhalt geht nach Gesetzen und nicht nach Freundlichkeit oder Leistungsbereitschaft. Auch wenn es da hin kommt und unfreundlich ist, hat er die gleichen Rechte wie alle anderen. Man MUSS da nichts nachweisen. Der Nachweis als Schüler geht auch nicht über ein Zeugnis, sondern über eine Schulbescheinigung.

UND: Das Alter spielt bei Bafög oder Unterhalt erstmal keine Rolle. Auch mit 20 oder später springt der Staat erst ein, wenn die Eltern nicht leisten können.

Man muss auch keinen Job nachgehen, man darf einen nachgehen und darf bis zu 400€ monatlich anrechenfrei dazuverdienen. Ob der Antragssteller das macht oder nicht ist dem Bearbeiter völlig egal. Bis zu 400€ werden ja nicht angerechnet, es ist also für die Förderung egal ob er 0€ verdient odet 400€ verdient.

Miramar1234  08.04.2015, 11:35
@comedyla

Was willste hier eigentlich ?! Lies erstmal richtig.Und kack hier net rum.Das letzte Zeugnis weist ihn als Schüler aus.Nicht mehr schulpflichtig.Volljährig.Im Zweifel,und den gibt es nicht ,kann eine Schulbescheinigung als Beweis gefordert werden .Alles Bullshit.Und die Bereitschaft,eine geförderte Wohnung zu bekommen,eine nette Beratung,mit einem darüber hinausgehenden Tip.....usw.wird bei Ämtern nun mal mit Eigeninitiative ,und auch einer Beschäftigung immer positiver ausfallen,als ich bin Schüler,meine Parents zahlen net und ich will jetzt Kohle von euch.Lern mal was.

H4 wirst du nicht bekommen, da du u 25 bist. Genauso sieht es aus mit Zuschüssen für eine eigene Butze. Schülerbafög richtet sich auch nach dem Verdienst deiner Eltern und der muss komplett nachgewiesen werden. Erkundige dich mal bei den entsprechenden Stellen. LG 

Bafög würde ich dir nicht empfehlen da du dieses zurrück zahlen musst. Ich bin momentan fast in der selben Situation nur das ich in die Ausbildung muss. Soweit ich weis und mir das gesagt wurde müssen (Kinder) bis zu einem gewissen Alter ohne triftigen Grund bei den Eltern wohnen. Da es bei dir ja mehrere Gründe gibt so wie bei mir, müssen die das Ganze erdtmal prüfen ob es wirklich für dich unzumutbar ist weiterhin bei deinen Eltern zu wohnen. Also das ist der erste Schritt, mach dir einen Termin beim Amt und rede mit denen offen darüber. Du bekommst wenn das durchgeht einen Zettel wo draufsteht wieviel das Amt für eine in meinem Fall 45qm Wohnung in deinem Kreis zahlt, danach musst du dich richten und eine Wohnung auf eigene Faust suchen. Du bekommst einmalig eine komplette Einrichtung vom Amt falls du sie benötigst. Hoffe konnte ein wenig helfen, viel Glück auf deinem Weg. LG

comedyla  08.04.2015, 10:22

Bafög würde ich dir nicht empfehlen da du dieses zurrück zahlen musst

Schüler-Bafög wäre ein Vollzuschuss, somit muss man das nicht zurückzahlen.

Soweit ich weis und mir das gesagt wurde müssen (Kinder) bis zu einem gewissen Alter ohne triftigen Grund bei den Eltern wohnen

Bei Bafög spielt das Alter dazu keine Rolle. Man braucht für ein Förderung bei einem reinen Schulabschluss anerkannte Gründe (mehr als 2 Stunden Fahrtzeit, verheiratet oder eigene Kinder).

Du bekommst wenn das durchgeht einen Zettel wo draufsteht wieviel das Amt für eine in meinem Fall 45qm Wohnung in deinem Kreis zahlt, danach musst du dich richten und eine Wohnung auf eigene Faust suchen

Da verwechselst du H4 mit Bafög.