Wie lange werden Fotos aufgehoben, die wegen Geschwindigkeitsüberschreitung aufgenommen werden?

1 Antwort

Die Frage ist unzureichend gestellt, da zu differenzieren wäre. Außerdem ist es Landessache, hier bei reinen OWis Vorgaben zu machen, z.B. über Erlasse der Innenbehörde. So sind mir Erlasse (NRW) bekannt, die für Verwarngelder ab 40 € oder Festsetzung eines Fahrverbots eine Aufbewahrungsfrist von 3 Jahren vorsehen, darunter von 2 Jahren. In Hamburg wird teils deutlich früher gelöscht (so in einem Fall, in dem ein Vorwurf der Verfolgung Unschuldiger per Widerspruch unter Beilegung einer Zeugenliste als Beweis beigelegt wurde, dennoch das Verwarngeld von 15 € zahlend bei ausdrücklicher Betonung der Unschuld; nach 17 Monaten war diese Akte nicht mehr vorhanden). Erheblich aber ist, ob Bußgeldbescheide gerichtlich anhängig werden, denn im Verfahren gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Verjährung zu unterbrechen oder ruhen zu lassen. Spätestens aber endet die Verjährung, wenn seit Beginn der Verjährung die doppelte Zeit der gesetzlichen Verjährungsfrist, aber mindestens 2 Jahre vergangen sind. Dies ist bei der Festlegung der Aufbewahrungsfristen zu beachten.

Hinzu kommt, daß nach § 32 Abs.2 OWiG bei einer Entscheidung des ersten Rechtszuges in der Sache die Verjährung erst mit einem rechtskräftigen Urteil endet.

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann aber auch mit einer Straftat zusammenhängen (stationäre Blitzanlagen z.B.), wobei dann Verfolgungsverjährungsfristen von mindestens 3 Jahren gelten, auch hier sind Fristunterbrechungen möglich und die Verjährung beginnt von neuem, allerdings ist ach hier eine absolute Verjährungsfrist bei der doppelten Zeit der gesetzlichen Verjährungsfrist gesetzt. Sollte Strafrecht tangiert sein, erhöhen sich die Aufbewahrungsfristen entsprechend.

BVBDortmund 
Fragesteller
 11.02.2018, 12:34

Oh je, wenn die Daten (Blitzer Fotos) von der Stadt Dortmund an die Polizei weitergegeben werden, obwohl die Ordnungswridrigkeit bezahlt wurde, was passiert dann nach 3 Monaten? Löscht die Polizei diesen Datensatz?

Wenn in Brandenburg man ONLINE Fotos bei einem Geschwindigkeitsverstoß sehen kann und nach 3 Monaten sind die Fotos nicht mehr ONLINE,

sind die Fotos dann gelöscht, ...?

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__26.html

PolluxHH  11.02.2018, 13:18
@BVBDortmund

Wieso von der Stadt an die Polizei? Bei OWiS ist immer die Polizei der Herr des Verfahrens, die Bußgeldstelle ist auch der Polizei untergeordnet. Damit stellt sich die Frage erst einmal gar nicht.

Das nächste: es gibt ein Recht am eigenen Bild, was auch unter die informationelle SElbstbestimmung fällt. Die öffentliche Fahndung anhand von Fotos ist nur in bestimmten Fällen erlaubt, die einen Straftatbestand von einer gewissen Bedeutung darstellen. Bei reinen OWis ist eine öffentliche Fahndung in dieser Form erst gar nicht erlaubt.

Aber egal, das Foto, wenn es denn online gestellt worden sein sollte, wird später zusammen mit der Akte gelöscht, s.o. . Die Aufbewahrungsfristen gelten auch für nicht aufgeklärte Fälle.