Wie lange sind Eltern bei Schwerbehinderung Unterhaltspflichtig?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, eine "Sonderregelung" in der Unterhaltspflicht besteht nicht....

Eltern sind einem Kind bis zu dessen Volljährigkeit (18. Geburtstag) unterhaltspflichtig, darüber hinaus nur noch, wenn das Kind dann noch Schüler ist oder Student bzw. Auszubildender mit nur geringem Einkommen.

Dies gilt auch für Kinder mit Beeinträchtigungen.

Sollte ein beeinträchtigtes Kind nach seinem 18. Geburtstag nicht "erwerbsfähig" sein, so hat es vorrangig Anspruch auf Sozialleistungen.

Von den Eltern könnte dann nur eine Beteiligung an den Lebenshaltungskosten ihres Kindes eingefordert werden (vom Sozialamt auf zivilrechtlichem Weg), wenn sie selbst ein sehr hohes Einkommen erzielen würden (jeweils 100 000 Euro pro Jahr).

Bei völliger Erwerbsunfähigkeit bekommt man Grundsicherung SGB XII und die Eltern haben hohe Freibeträge bis zu 100.000 Euro /Person /Jahr. Nach BGB sind Eltern ihr Leben lang im Zweifel unterhaltspflichtig , genauso , wie du es gegenüber ihnen wärest. Es gibt aber nun mal seit 2005 die Grundsicherung nach SGB XII. Frag dort nach.(Sozialamt) Bei Teilerwerbsminderung bekommst du  aberHartz4(Jobcenter) und die Eltern müssen auch nicht blechen.

  • Wie hoch ist dein GdB? 
  • Kannst du selber für dich sorgen?

Diese Infos werden benötigt

Dghgg 
Fragesteller
 05.01.2017, 11:02

70 ja kann ich

webya  05.01.2017, 11:26
@Dghgg

Dann sind deine Eltern auch nach der Erstausbildung/25J nicht mehr unterhaltsverpflichtet.

Menuett  05.01.2017, 17:30
@webya

Es gibt keine Begrenzung von 25 Jahren.

webya  05.01.2017, 17:37
@Menuett

doch, wenn das Kind für sich selber sorgen kann. Da brauchen die Eltern nach dem 25 Lebensjahr nicht mehr zu zahlen.

vwzicke64  06.01.2017, 12:09
@Menuett

Nach dem Unterhaltsrecht gibt es keine Altersgrenze 25, aber im Sozialrecht

DFgen  06.01.2017, 08:45

Der GdB selbst sagt nichts darüber aus, ob eine Person erwerbsfähig ist oder nicht..., hat also keinen Einfluss auf die Unterhaltspflicht.....

webya  06.01.2017, 17:42
@DFgen

Die Fragerin hat selber geschrieben, dass sie nicht auf Hilfe angewiesen ist.

Ja, ein GdB hat nichts mit der Erwerbsfähigkeit/Tätigkeit zu tun. 

Bis du nicht mehr krank bist, also vlt noch bis zum Lebensende