Wie lange kann man eine fristgerechte Wohnungskündigung durch den Vermieter hinauszögern?

4 Antworten

Die Mühlen des GEsetzes mahlen langsam.

Erst kommt es zu einer Räumungsklage, bis allerdings der Gerichtsvollzieher mit dem Schlüsseldienst vor deiner Tür steht vergehen gerne mal 6 Monate.

Wenn man einfach nicht auszieht, muss der Vermieter Räumungsklage einleiten und das dauert in der Regel ein paar Wochen bzw. Monate bis da ein Urteil ergangen ist und vollstreckt werden kann. Ist aber nicht anzuraten, weil es sehr teuer wird.

Man sollte daher zusehen dass man irgendwo die Sachen unterbringen kann und fristgerecht auszieht.

wenn die Kündigung fristgerecht war, kann sie nicht ´verzögert´ werden. Es gibt ein Kündigungsdatum und da hat dann spätestens die Wohnungsübergabe stattzufinden.

Wer ist überhaupt ´man´?? du, der Vermieter oder wer?

Gerhart  15.10.2018, 12:06

Die Herausgabe findet spätestens nach dem Ende der Kündigungsfrist statt.

Hierfür gibt es keine allgemeingültige Regelung. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Daher kann deine Frage so nicht beantwortet werden. Die Frage ist, aus welchem Grund hinaus zögern, weil man keine neue Wohnung findet, oder wegen sozialer Härte, oder was auch immer.

Kuchenschabe99 
Fragesteller
 14.10.2018, 18:04

Nein, die Frage ist, wie lange man eine fristgerechte Kündigung hinauszögern kann. Hierfür gibt es mit Sicherheit allgemeingültige Regelungen. Dass man länger in der Wohnung verbleiben kann, nur weil man keine neue Wohnung findet, vermag ich zu bezweifeln.

Renick  14.10.2018, 20:13
@Kuchenschabe99

Also nochmal, dass ich dich richtig verstehe. Du bist Mieter und hast von deinem Vermieter eine fristgerechte Kündigung bekommen? Aus welchem Grund? Eigenbedarf? Und nun möchtest du Zeit gewinnen, bevor du tatsächlich ausziehen musst, oder ist es anders?

Gerhart  15.10.2018, 12:05
@Kuchenschabe99

Es gibt mit Sicherheit keine allgemein gültige Regeln bezüglich deiner Frage überhaupt. Allgemein gültig im Kündigungsfall ist:

Der Vermieter kündigt fristlos aus wichtigem Grund, das heißt unmittelbar, sofort den Mietvertrag mit der Maßgabe, dass der Mieter sofort die Mietsache an den Vermieter herausgibt, üblich ist dabei eine Auszugsfrist bis zu 10 Werktagen.

Oder der Vermieter kündigt ordentlich und fristgerecht zum Monatsende des entsprechenden Monats mit eine Frist von 3, 6 oder 9 Monaten je nach dauer des Mietverhältnisses.

Der Mieter kann ordentlich ohne Grund mit einer K-Frist von 3 Monaten kündigen. Eine fristlose Kündigung durch den Mieter bedarf ebenfalls einer Begründung um wirksam zu werden. Der Mieter muss ohne Auszugsfrist sofort ausziehen und die Wohnung an den Vermieter herausgeben.

Diese Allgemeingültigkeit ist im BGB nachzulesen.