Wegen falschen Behauptungen Wohnungskündigung?

6 Antworten

Widerspreche schriftlich.

1.) Weil dem nicht so war.

2.) Weil das, selbst wenn dem so gewesen wäre, auch noch kein ausreichender Grund wäre und den Vermieter überhaupt nichts angeht.

Maximal wäre wegen Ruhestörenden Lärms und damit Störung des Hausfriedens eine Abmahnung fällig.

Der Rat von Leisewolke ist gut - ich bezweifle nur, dass die Polizei eine Bestätigung eines Nichtvorliegens eines Einsatzes erstellen wird.

Biete jedoch dem Vermieter an, dass man gemeinsam zur Polizei geht , um das zu klären. Dort wird man ihm zweifelsfrei erläutern können, das nichts war.

Zudem kündige an, Strafantrag wegen überl Nachrede im diesem Zuge beim gemeinsamen Polizeibesuch gegen den zu erstatten, der das behauptet haben mag. Er sei denn Zeuge in einem Strafverfahren, man wird ihn sicherlich fragen wollen, woher diese falsche Information kommt, zunächst die Polizei, letztlich die Staatsanwaltschaft.

Trixi19127 
Fragesteller
 15.05.2020, 17:06

Vielen Dank.

Erst waren es VOR seinem Grundstück, die oelflecken, die wir beseitigt haben. Da es hier kein Bürgersteig gibt, steht das Auto auf der Straße. Aber für die oelflecken gab es eine Abmahnung. Dann durften wir nicht mehr auf der Straße vor unserem Eingang parken. Wir waren gnädig, haben um jeden Ärger aus ddem weg zu gehen, außerhalb vom Ort geparkt, ca, 1,5 km entfernt. Dann war es uns aber zu doof, jedes mal morgen um 4 uhr zum Auto zu gehen, also haben wir in der o-bus wende geparkt. Natürlich, hat er das gesehen, hat 3 x in einer woche das ordnungsamt gerufen, die sind dann danach immer zu ihm gefahren um Bericht zu erstatten. Das auto stand 16 std an einer Stelle, vorsichtshalber Pappe drunter getan, pappe war sauber, aber vor dem auto lagen 3 grosse Flecken oel. Sie siind ganz frisch gewesen. Das, obwohl der audi 16 std stand.

feinerle  15.05.2020, 17:11
@Trixi19127
Erst waren es VOR seinem Grundstück, die oelflecken, die wir beseitigt haben. Da es hier kein Bürgersteig gibt, steht das Auto auf der Straße. Aber für die oelflecken gab es eine Abmahnung.

Diese Abmahnung bitte sofort schriftlich durch Widerspruch bedenken.

Was nicht auf seinem Eigentum ist, hat er nicht abzumahnen.

Dann durften wir nicht mehr auf der Straße vor unserem Eingang parken. Wir waren gnädig

Auch widersprechen, er hat draußen gar nichts zu melden.

Der Typ hat offensichtliche inen anner Grätsche.

Allem Widersprechen, was nicht auf seinem Grundstück ist und allem, was so nicht war und ihn drauf hinweisen, er ist inder Beweispflicht und er hat das jeweils nach zu weisen.

Und Strafantrag stellen wegen übler Nachrede gegen unbekannt und hn als Zeuge benennen.

Die Kündigung anfechten. Kündigungen von Wohnraum müssen gerechtfertigt sein, rechtskonform und der Vermieter ist in der Nachweispflicht. Die Polizei protokolliert Einsätze sowieso. Und wenn man eine Party feiert, kann nicht gekündigt werden. Erst bei vielmaliger Nichtbeachtung des Ruhegebotes. Und selbst wenn die Polizei einmal wegen Ruhestörung da gewesen sein könnte, ist es immer noch kein Grund, da gehört mehr dazu. Anwaltliche Hilfe oder Mieterverein wären sinnvoll.

Dieser Kündigung wäre zu widersprechen mit dem Hinweis, dasss sie unwirksam ist.

Der Vermieter kann nun eine Klage auf Herausgabe der Mietwohnung veranlassen. DAs Amtsgericht prüft die Zulässigkeit der Klage und dir wird die Klageschrift zugestellt. Du kannst erwidern, dass du dich zu verteidigen gedenkst. Kommt wiederum die falsche Anschuldigung , kannst du gleich auf Prozessbetrug beim Staatsanwalt monieren.

anzeige wegen rufmord und angabe falscher tatsachen gegen den vermieter einreichen und im gleichen zug ab zum anwalt

dann ist das vom tisch , hat mein vermieter auch versucht

jetz kriegt er mir in den arsch und ist freundlich des todes

Trixi19127 
Fragesteller
 15.05.2020, 16:52

Vielen Dank

Was kann ich tun?
  1. Schriftl. Kündigung und Begründung erst mal lesen
  2. Ausziehen oder eine Räumungsklage rsikieren. Dort muss der VM darlegen, dass es ihm unzumutbar ist, nach fruchtlosen Abmahnungen drei Monate auf euren Auszug warten zu müssen.