wie lange dauert ein Berufungsverfahren vor dem Berliner Kammergericht bis es zur Gerichtsverhandlung kommt?

1 Antwort

Also wenn es überhaupt zu einer Verhandlung kommt, dürfte der erste Verhandlungstermin binnen eines Jahres stattfinden. Setzt natürlich voraus, dass die Kammer nicht im Vorfeld nach § 522 Abs.  ZPO durch Beschluss entscheidet und den Rechtsstreit ohne eine Verhandlung beendet.

Natürlich hängt das aber auch von diversen Faktoren ab, auf welche die Beteiligten kein Einfluss haben, wie z.B. krankheitsbedingte Abwesenheit des Richters, Wechseln eines Richters, Belastungs des Gerichts etc.

Für Berlin habe ich keine Erfahrungswerte, aber in Baden-Württemberg und Hessen sind in Zivilsachen Termine  innerhalb der ersten 12 Monate durchaus realistisch. 

Garantieren kann dir das aber niemand.