Wie lange dauert die Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses?
1.) Antrag auf Erlass und Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses am 27.12.2010, beim Amtsgericht eingegangen am 28.12.2010. 2.) Bearbeitung durch das Amtsgericht am 30.12.2010 (laut tel. Auskunft) 3.) Weitergabe des PfÜB an GV/OGV am 3.1.2011 Frage: Wie lange darf die Zustellung durch den GV/OGV dauern?
4 Antworten
Ruf den GV/OGV an und frag den, wann er zustellt. Bein Amtsgericht gibt es eine Gerichtsvollzieherstelle, die weis, wer beauftragt ist.
Das geht in der Regel ziemlich fix, denn es soll ja vermeiden werden, dass das betreffende Konto leergeräumt wird, so dass nix mehr gepfändet werden kann. Der zuständige GV macht das innerhalb 3 höchstens 4 Tage (den Fall hatte ich kürzlich selber, ich habe auch noch Geld zu kriegen).
Der wird sich je nach Auftragslage sicherlich diese Woche noch in Gang setzen und sich bei der Bank des Schuldigers etc. melden
Eigentlich dürfte es nur ein paar Tage dauern! Aber da jetzt Jahreswechsel war, kann es vielleicht ein bisschen länger dauern!