Wie lange darf mann einstiegsgeld zu haben von jobcenter?

3 Antworten

Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung des Jobcenters. Es wird zusätzlich zum ALG II ausgezahlt, bspw. parallel bei Antritt einer neuen sozialversichungspflichtigen Beschäftigung zur Untersützung. Es sollen gew. "Hemmnisse" (Fachwort im Jobcenter) wie bspw. nicht ausreichende Mobilität, Kostenaufwand für Arbeitskleidung usw. aus dem Weg geräumt werden und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt werden.

Der Punkt ist: es ist für max. 24 Monate verfügbar und es ist eine Ermessensleistung. Bedeutet: es gibt keinen pauschalen Anspruch (und keine pauschale Höhe und Dauer) darauf. Dein Sachbearbeiter allein entscheidet, ob er die Notwendigkeit sieht, dir ein Einstiegsgeld auszuzahlen oder nicht. Und auch für wie lange. Eine Verlängerung ist theoretisch möglich, aber meines Erachtens nach unwahrscheinlich.

Dabei wird er deine bisherige Kooperationsbereitschaft und die Chance auf Eingliederung beurteilen. Solltest du ein "schwieriger Kandidat" sein, Maßnahmen abbrechen, Termine versäumen, eine Anzahl ans festgelegten Bewerbungen nicht absenden usw. - dann sieht es nicht so gut aus.

Und wichtig ist vor allen Dingen auch der Haushalt des jeweiligen Jobcenters. Im Herbst werden die Haushaltsmittel (wieviel Geld erhält das Jobcenter vom Staat und wofür werden die Gelder verwendet) festgelegt. Es gibt Phasen, da müssen dann sog. Töpfe noch geleert werden und es gibt Phasen, da fehlt es einfach an Geld (und Teilnehmer einer Maßnahme erhalten bspw. pauschal erst einmal keine Fördermittel).

Es kann also sein, dass du je nach Jahreszeit ein spendableres Jobcenter hast, was gern mit Fördermitteln unterstützt (dazu gehören neben dem Einstiegsgeld bspw. auch die Förderung von Weiterbildungen, Zahlungen von Führerscheinen und anteiligem Zuschuss zu einem PKW).

Man kann bei allen genannten Fördermitteln schriftlich gut begründen, warum man diese bräuchte - nur dann entscheidet eben das Jobcenter und die Haushaltslage.

Bei deiner Groß- Klein- und Rechtschreibung.....

Aber lassen wir das.

Maximal bis zu 24 Monate.

Aber das hängt nunmal von dir ab.

Von deinem Auftreten und deinem Verhandlungsgeschick.

Und natürlich von deinen Umständen.

Du selbst bestimmt's - irgendwie - ob das recht ist.

Dir stehen natürlich alle juristischen Möglichkeiten offen.

Auch falls du in der Hinsicht finanziell überfordert sein solltest.

Da gibt es Wege, man muß nur Interesse haben, Sie zu finden.

Einstiegsgeld, was ist das?

Kläre das am besten mit deinem Jobcenter.