Bekomme ich Einstiegsgeld bei Aufnahme einer Ausbildung?

2 Antworten

Während einer Ausbildung haben andere Leistungen Vorrang, daher hast keinen Anspruch auf ergänzende/aufstockende Leistungen vom Jobcenter.

Wenn es deine Erstausbildung ist, musst du Bab beantragen. Dabei wird auch nach dem Einkommen deiner Eltern gefragt, denn diese sind dir erstmal zum Unterhalt verpflichtet. Wenn das alles durch ist und du dennoch zuwenig hast, kannst du einen Antrag auf  einen Zuschuss zu deinen KdU stellen. 

LG 

Wie alt bist du und hast du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung ?

Ja wäre meine Erste Ausbildung und ich bin 27, habe eine Eigene Wohnung und meine Eltern leben beide nicht mehr.

@Samwow

Wäre meine Erste Ausbildung das "Ja" sollte da nicht hin.

@Samwow

Das wirst du nicht bekommen !

Kannst nur versuchen das du bis zur ersten Vergütung ein zinsloses Darlehen vom Jobcenter bekommst und bei der Agentur für Arbeit BAB - beantragen,wenn du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast.

Wenn dann deine Pauschale im BAB - deine Mietkosten nicht decken würde,dann könntest du beim Jobcenter noch einen Antrag auf Mietzuschuss zu deinen ungedeckten KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) stellen.

Mehr wirst du nicht bekommen,Kindergeld steht dir nur bis 25 zu und Waisenrente bis 27.

Sollte das BAB - abgelehnt werden,weil du dem Grunde nach keinen Anspruch mehr darauf hättest,dann käme noch Wohngeld in Betracht,aber da musst du dann über ein Mindesteinkommen verfügen.

Du müsstest dann min.80 % von dem haben,was du bisher vom Jobcenter bekommen hast.

@isomatte

Ok, schon mal vielen dank für deine Antwort, die hat mir schon etwas geholfen. Ich werde dann wohl erstmal einen Antrag auf BAB stellen und sehen was passiert.

Mein Gehalt im ersten Jahr wären ca 850€ brutto wovon mir dann etwa 676€ netto über bleiben würden.

Derzeit habe ich ca 700€ ALG2  Leistungen zur Verfügung, hier ist meine Miete natürlich schon enthalten.

Einen Antrag auf Einstiegsgeld könnte ich ja allerdings trotzdem stellen, auch wenn dieser voraussichtlich abgelehnt werden wird?

@Samwow

Das kannst du natürlich machen,aber ich hätte mir da im Vorfeld schon mal einen Termin gemacht und mich persönlich nach evtl.Beihilfen erkundigt !

Wenn du also noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast,dann sollte dir bei der Vergütung zumindest etwas BAB - zustehen.

Du kannst dir ja im Internet mal einen kostenlosen BAB - Rechner suchen,da wirst du sehen was du evtl.bekommen könntest.

Und wie gesagt,wenn du dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAB - haben solltest,dann sollte dir zumindest etwas Wohngeld zustehen oder du hast zwar dem Grunde nach Anspruch auf BAB - das wird aber wegen evtl.zu hohem Einkommen abgelehnt,dann kommt der Mietzuschuss zu den ungedeckten KDU - vom Jobcenter in Betracht.

Dazu gibt es auch kostenlose Rechner für Wohngeld,da kannst du ja auch gleich mal nachsehen was du da bekommen könntest.