Wie lange darf man jemanden nach BGB §229 oder §127 StPO festhalten steht das wie lange konkret bis zu 2 Stunden.?

1 Antwort

Hallo hartedm,

Die Antwort auf Deine Frage gibt der Artikel 104, zweiter Absatz des Grundgesetzes:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_104.html

Dort steht:

(2) Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden. Bei jeder nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden Freiheitsentziehung ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeizuführen. Die Polizei darf aus eigener Machtvollkommenheit niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten. Das Nähere ist gesetzlich zu regeln.

Das bedeute im Bezug auf Deine Frage:

  • Grundsätzlich ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung über die freiheitsentziehende einzuholen.
  • Niemand darf länger als bis zum Ende des Folgetages in Gewahrsam gehalten werden. Bedeutet, max. sind 48 Stunden möglich, sprich wenn Jemand z.B. Gestern um 00:00 Uhr in Gewahrsam genommen wurde, ist er heute um 24:00 Uhr wieder zu entlassen. Aber auch, wenn Jemand gestern abend um 23:59 Uhr in Gewahrsam genommen wurde ist er heute spätestens um 24:00 Uhr zu entlassen.

Schöne Grüße
TheGrow

hartedm 
Fragesteller
 22.02.2016, 00:59

Vielen Dank für die Beantwortung,

Interessant für mich wäre aber ganz besonders. die Frage nch der Zeit einer vorläufigen Festnahme nach §299 oder §127.

Wie lange darf jemand festgehalten werden. Ich habe da so 2 Stunden gehört.

Wenn das stimmt. wo steht das?

TheGrow  22.02.2016, 02:59
@hartedm

Diese 2 Stundenreglung gibt es nicht.

Wer:

  1. vorläufig festgenommen wurde oder
  2. in Schutzgewahrsam genommen wurde, weil er eine Gefahr für sich darstellt  oder
  3. in Schutzgewahrsam genommen wurde, weil er eine Gefahr für Andere darstellt
  4. zur Durchsetzung eines Platzverweises in Gewahrsam genommen wurde

befindet sich in Gewahrsam und dieser Gewahrsam / die freiheitsentziehende Maßnahme darf gem. des bereits oben angeführten Artikel 104 des Grundgesetzes bis zum Ablauf des Folgetages stattfinden.

Wer als jetzt (22.02.2016 um 02:40 Uhr) um bei Deiner Frage zu bleiben, vorläufig festgenommen wurde, darf bis maximal morgen (23.02.2014 um 24:00 Uhr) festgehalten werden.

Maximal bedeutet aber auch maximal.

  • die Person ist sofort aus dem Gewahrsam zu entlassen, sobald der Grund für die Gewahrsamnahme wegefalle ist. Beispiel, Jemand hat eine Straftat begangen und wurde vorläufig Festgenommen, weil seine Identität nicht geklärt werden konnte ist sofort freizulassen, sobald die Identität geklärt ist oder
  • der Gewahrsam unverhältnismäßig ist. Beispiel. Jemand hat einen Diebstahl begangen indem er im Geschäft einen Schokoriegel für 0,25 Euro gestohlen hat. Da währe es absolut unverhältnismäßig, wenn ich ihn bis morgen 24:00 Uhr in Gewahrsam behalten würde, nur weil die Identität nicht geklärt  werden kann. Entweder die Identität kann in relativ kurzer Zeit geklärt werden oder er ist nach wenigen Stunden wieder laufen zu lassen. Dann hat der Dieb halt Glück gehabt und kann halt nicht bestraft werden.

Länger als bis zum drauffolgenden Tages darf nur Jemand festgehalten werden, wenn:

  1. die Voraussetzungen der Untersuchungshaft nach § 112 StPO [ http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/\_\_112.html ] vorliegen und der Richter einen Haftbefehl erlassen hat oder
  2. die Voraussetzungen der Untersuchungshaft nach § 112a [ http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/\_\_112a.html ] vorliegen und der Richter einen Haftbefehl erlassen hat oder
  3. der Täter rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt wurde
TheGrow  22.02.2016, 18:15
@TheGrow

Eine freiheitsentziehende Maßnahme habe ich vergessen.

  • nach dem Psychisch - Kranken - Gesetz kann ein Richter die Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus per Beschluss erlassen, wenn die Person eine erhebliche Gefahr für sich oder andere darstellt. Gerade nach Suizidankündigungen oder Suizidversuchen wird oftmals die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie für mehrere Wochen veranlasst.