Wie lange darf man bei Subway arbeiten, wenn man Schwanger ist?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Keine Schicht, keine Nachtarbeit und die Pausen musst du einhalten. Und Stuhl muss er dir hinstellen, damit du dich zwischendurch setzen kannst. Wenn dein Arbeitgeber dir da nicht entgegen kommen kann, muss er dich entweder (bezahlt) von der Arbeit freistellen oder aber, du schilderst deinem Frauenarzt das Problem, welcher dir wiederrum ein Arbeitsverbot geben sollte, mit dem du dann von der Arbeit freigestellt bist und vollen Lohn vom AG bekommst. Manche Arbeitgeber hätten lieber dass du dich krankschreiben lässt, dann müssten sie nur 6 Wochen zahlen und dann bekommst du nur noch Krankengeld (80%? 67& weiss gar nicht genau,vom Netto) und der AG wäre aus dem Schneider. Lass dich auf sowas nicht ein

Reservist  31.05.2011, 13:10

a) Es heißt Beschäftigungsverbot, und wird bei Risiken für Mutter oder Kind erteilt.Es ist NICHT dazu gedacht, regelwidriges Verhalten des AG auszuhebeln. DAnn muss man mit der Gewerbeaufsicht sprechen.

miniwo  01.06.2011, 07:30
@Reservist

Ja, es heißt Beschäftigungsverbot,da hast du Recht. Und nein, es ist nicht dazu gedacht, regelwidriges Verhalten des AG auszuhebeln,... Aber! wenn der Arbeitgeber sich nicht an die Regeln hält und sie bei Subway zum Beispiel den ganzen Tag stehen muss, liegt ein Risiko der Gesundheit von Mutter & Kind vor und deswegen darf ein Beschäftigungsverbot erteilt werden. Man kann es immer so oder so sehen ;)

Gebschwester 
Fragesteller
 01.06.2011, 08:57

Ich danke dir für deine hilfreiche Antwort, du hast mir damit sehr geholfen... Lg Gebschwester

miniwo  01.06.2011, 11:35
@Gebschwester

Danke auch und wünsche Dir eine wundervolle Kugelzeit und einen nicht stressmachenden AG :)

Gebschwester 
Fragesteller
 01.06.2011, 08:58

Ich danke dir für deine hilfreiche Antwort, du hast mir damit sehr geholfen... Lg Gebschwester

Werdende und stillende Mütter dürfen nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. In Gast-und Schankwirtschaften dürfen werdende Mütter jedoch in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft bis 22 Uhr beschäftigt werden.

Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden,soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter und Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.

Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig.Wichtig ist natürlich,dass dem Arbeitgeber das Bestehen der Schwangerschaft und der mutmaßliche Tag der Entbindung mitgeteilt wird.

Gebschwester 
Fragesteller
 01.06.2011, 08:54

Vielen Dank für deine Antwort!!! Lg Gebschwester