Wie lange darf man bei Subway arbeiten, wenn man Schwanger ist?
Habe erfahren,das ich Schwanger und in der achten Woche bin. Ich arbeite bei Subway und bin in meinen Schichten überwiegend allein... Ich mache Früh- als auch Spätschichten, die in der Woche bis 23.00 Uhr und am Wochende sogar bis 01.00 Uhr nachts gehen! Ist das gesetzlich so erlaubt? Möchte kein Risiko eingehen... Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten
2 Antworten
Keine Schicht, keine Nachtarbeit und die Pausen musst du einhalten. Und Stuhl muss er dir hinstellen, damit du dich zwischendurch setzen kannst. Wenn dein Arbeitgeber dir da nicht entgegen kommen kann, muss er dich entweder (bezahlt) von der Arbeit freistellen oder aber, du schilderst deinem Frauenarzt das Problem, welcher dir wiederrum ein Arbeitsverbot geben sollte, mit dem du dann von der Arbeit freigestellt bist und vollen Lohn vom AG bekommst. Manche Arbeitgeber hätten lieber dass du dich krankschreiben lässt, dann müssten sie nur 6 Wochen zahlen und dann bekommst du nur noch Krankengeld (80%? 67& weiss gar nicht genau,vom Netto) und der AG wäre aus dem Schneider. Lass dich auf sowas nicht ein
Ja, es heißt Beschäftigungsverbot,da hast du Recht. Und nein, es ist nicht dazu gedacht, regelwidriges Verhalten des AG auszuhebeln,... Aber! wenn der Arbeitgeber sich nicht an die Regeln hält und sie bei Subway zum Beispiel den ganzen Tag stehen muss, liegt ein Risiko der Gesundheit von Mutter & Kind vor und deswegen darf ein Beschäftigungsverbot erteilt werden. Man kann es immer so oder so sehen ;)
Ich danke dir für deine hilfreiche Antwort, du hast mir damit sehr geholfen... Lg Gebschwester
Danke auch und wünsche Dir eine wundervolle Kugelzeit und einen nicht stressmachenden AG :)
Ich danke dir für deine hilfreiche Antwort, du hast mir damit sehr geholfen... Lg Gebschwester
Werdende und stillende Mütter dürfen nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. In Gast-und Schankwirtschaften dürfen werdende Mütter jedoch in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft bis 22 Uhr beschäftigt werden.
Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden,soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter und Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig.Wichtig ist natürlich,dass dem Arbeitgeber das Bestehen der Schwangerschaft und der mutmaßliche Tag der Entbindung mitgeteilt wird.
Vielen Dank für deine Antwort!!! Lg Gebschwester
a) Es heißt Beschäftigungsverbot, und wird bei Risiken für Mutter oder Kind erteilt.Es ist NICHT dazu gedacht, regelwidriges Verhalten des AG auszuhebeln. DAnn muss man mit der Gewerbeaufsicht sprechen.