12 Std. Arbeit! Pause?

7 Antworten

Vielleicht geht es nicht zwingend um sein Pausenschnittchen.

Vielleicht möchte man einfach mal ein anderes Umfeld sehen. Auch das gehört zur Pause! Ich kann nur hoffen das ihr euer recht nutzt und auch einfordert. Deine Pausenzeit muss dir vor Arbeitsantritt bekannt gegeben werden.

Wenn jeder drüber hinweg sieht, wird sich in Deutschland nie etwas ändern.

Arbeite auch bei ner Sicherheitsfirma (8€ Großverdiener),dafür halte ich u.a.beim Fußballclub den Kopf hin,hab dann gestern bei ner Veranstaltung,wie so oft, 12,5 Std ohne Pause stehen müssen....keine Pause ,kein Essen,,Wasser darf ich....aufs Clo auch, irgendwie bitter,,als alter Gewerkschafter in Rente,,,,arbeiten wie im "Mittelalter"...die Auftraggeber sahnen fett ab,,,,nur auch ich muß zuverdienen und Stunden machen...arbeiten will ich ja...aber nicht um jeden Preis.....bin noch in der Gewerkschaft,,,seit 6Jahren lasse ich mir den Mist schon gefallen,,,,(Kettenverträge,undurchsichtige Stundenabrechnungen,keine Abrechnung von Urlaubstagen etc und diese Stundenknechtschaft bei ner durchaus zuverlässige Arbeitsleistung) Suche schon nach was anderem...weil heute hatte ich in der Firma mal freundlich nachgefragt,ob dem Auftraggeber (der soziale Fußballclub)nicht eine Std für die nicht erhaltene Pause in Rechnung gestellt werden kann...das sei natürlich nicht machbar....mal sehen ob ich mit den gesammelten Daten doch mal irgendwann was lostrete,,,leider steht man als Rentner ziemlich allein da,weil die jungen Kollegen Angst um Ihren Job haben....aber ich kenne mich ,irgendwann ziehe ich einfach los und versuche mal was gegen diese "Unart" zu unternehmen...Wünsche Dir alles Gute...durchhalten Gruß Manni( 60 Jahre und kein bißchen leise)

kein bischen leisen? Sorry, du bist in der Gewerkschaft? Die haben 6 Jahre lang nichts für dich getan! Du muckst einmal auf und fragst nach? es hat nichts gebracht.....Sorry, aber s gehören immer 2 dazu. ener der macht und einer der zulässt. Für deine Gewerkschaft würde ich keinen Cent bezahlen

du sitzt nur rum und bewachst dinge? Ich denke da hast du doch genügend Pausen? jede Schicht, die länger als 8 Stunden geht, müssen die Mehrstunden als Überstunden berechnet werden. Je nach dem was darüber in deinem Arbeitsvertrag steht. Also erstmal deinen Arbeitsvertrag durchlesen, da stehen die meisten Antworten und $ drin

Naja, Du weisst auch, dass niemand mehr als 50 Stunden in der Woche arbeiten DARF Das muss der Arbeitgeber sicherstellen!. Der Arbeitnehmer merkt dies normalerweise nicht. Bei deinem genauen Problem würde ich vermuten, dass du mal die Leih-Firma wechseln solltest. Mach das. Die Fa. verleiht dich für ca. 30 Euro / Stunde und du bekommst etwa die Hälfte ( wenn du Glück hast ) Meisst wird es sich um die 8 € bewegen. Leider. . . . . . . . . . Die Paragraphen können Dir wenig helfen, du möchtest ja etwas verdienen. Nur ein Unabhängiger kann hier eingreifen. Nicht ein Abhängiger. Es ist also nicht dein Job, hier etwas zu unternehmen, jetzt nicht. Merk es dir, in deinem späteren Leben wirst du immer wieder auf solche Situationen der Abhängigkeit stossen. Und irgendwann einmal bist du in einer Position, wo du mal verdeutlichen kannst, wie du du die Sache siehst.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

§ 4 Ruhepausen Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

§ 6 Nacht- und Schichtarbeit (1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen. (2) Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn abweichend von § 3 innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Zeiträume, in denen Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 Nr. 2 nicht zur Nachtarbeit herangezogen werden, findet § 3 Satz 2 Anwendung.