Wie lange darf eine Alg II Bezieherin Besuch haben?

2 Antworten

Verehrte Inesmaus, die Frage wurde von Dubesor sehr gut beantwortet. Da habe ich eigendlich nichts hinzu zu fügen. Also,wenn Sie keine schlechten Nachbaren haben, geht es sogar länger,also über die 6 bis 8 Wochenfrist hinaus. Denn wo ist die genaue Kontrolle ob Ihr Besuch nun wirklich ständig bei Ihnen ist, denn diese gibt es nicht. Dann war Ihr Besuch zwischenzeitlich mal einige Tage woanders.

Ein Besuch auf längere Dauer ist zulässig. So darf der Mieter für mehrere Wochen (6-8 Wochen) auch ohne Einwilligung des Vermieters oder die der ARGE Besucher in seine Wohnung aufnehmen, wenn darin keine Untermiete oder unerlaubte Daueraufnahme zu sehen ist. Ferner darf der Besuch auch zu keiner Überbelegung führen, vgl. LG Mannheim WuM 73, 5. Ein Zeitraum von drei Monaten überschreitet die normale Besuchsdauer (AG Frankfurt WuM 95, 396). Insoweit bedürft Ihre Verwandte für den weiteren Aufenthalt des Saisonarbeiters in Ihrer Wohnung der Zustimmung des Vermieters und der ARGE.