Muss der Vermieter Kassenzettel für Reperaturen vorzeigen?

7 Antworten

Ich würde gerne wissen, ob tatsächlich so viel Geld für Farbe, Malerband etc. ausgegeben wurde und würde gerne die Kassenzettel sehen. Ist der Vermieter verpflichtet, mir diese vorzulegen?

Natürlich muss der Vermieter Belege vorweisen und er muss auch die Wirtschaftlichkeit dabei beachten. Wenn z.B. vorher ganz normale Wandfarbe benutzt wurde kann er zwar auch eine Spezialfarbe nehmen aber die Mehrkosten trägt der Vermieter.

Kann ich dagegen vorgehen, dass kein Fachmann bestellt wurde? Wenn der Schimmel aufgrund der Umstände auftrat, müsste ich ja nicht dafür zahlen.

Der Vermieter ist in der Beweispflicht und wenn z.B. durch ein Gutachten festgestellt wurde, dass der Mieter die Schuld an der Schimmelbildung trägt, kann der Vermieter Schadenersatz fordern.

Es wurden 40 Euro pro Stunde an Malerarbeiten berechnet. Ich nehme an, dass jedoch er und nicht ein professioneller Maler gestrichen hat. 40 Euro pro Stunde ist demnach wirklich unverschämt. Kann ich da was machen?

Ein Vermieter darf Reparaturen in Eigenleistung machen und dafür auch den Betrag nehmen der für einen Handwerker bezahlt werden müsste.

Siehe hier:

http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkosten-ohne-belege-eigenleistung-des-vermieters/

Ich habe eine erfreuliche Nachricht für Dich:

Falls der Vermieter Dir keine Gelegenheit gegeben hat die Mängel selber zu beheben oder beheben zu lassen und Dir keine Frist gesetzt hat, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen.

Hier dürfte der Vermieter aufgrund zweier Fehler auf den Kosten sitzen bleiben.

1. Er hat nicht den Nachweis erbracht, dass Du die Schimmelbildung verursacht hast.

2. Es wurde Dir keine Frist gesetzt zur Behebung der Mängel.

Ich würde per Einwurfeinschreiben die Begleichung der Rechnung zurückweisen, mit der Begründung dass Dir keine Gelegenheit gegeben wurde die Mängel selber zu beheben oder beheben zu lassen und kein Gutachten gemacht wurde um festzustellen was die Ursache des Schimmels ist.

Hier noch ein wichtiger Link, weil er Dir keine Frist gesetzt hat:

https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/haeufige-fragen/schoenheitsreparaturen.aspx

http://www.mietrecht.org/schoenheitsreparaturen/schoenheitsreparaturen-nachfrist-mieter/

Ich würde die beiden Texte kopieren und mit den Quellenangaben mitschicken.

Die Kaution darf er deshalb auch nicht kürzen aber hier noch was zu Kaution:

Der Vermieter hat ein volles
Zurückbehaltungsrecht bis zu 6 Monaten für etwaige Ansprüche aus dem
Mietverhältnis.

Danach darf er nur noch das
3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung für die zu erwartende Nebenkostenabrechnung
einbehalten.



Vielen vielen Dank für deine Antwort! Sehr hilfreich! Nur 2 kleine Fragen hätte ich noch:

1. Als ich mir mit dem Vermieter die Wohnung angeschaut habe beim Auszug, meinte er eben, dass Streichen notwendig ist. Allerdings habe ich nicht von mir aus angeboten zu streichen. War das ein Fehler? Und wurde dadurch "stillschweigend" beschlossen, dass er das in das Streichen in die Hand nehmen wird?

2. Auf der damals neuen Matratze habe ich einen Fleck hinterlassen. (Ich weiß, hätte ich von mir aus beseitigen können, aber ich wollte für diesen Vermieter keinen Finger krumm machen) Ich habe sie insgesamt 2 Jahre benutzt. Jetzt hat er einfach eine neue gekauft anstatt die alte zu reinigen (wäre wahrscheinlich günstiger gewesen). War das rechtens, sofort eine neue zu kaufen? Bzw. zu welchem Recht/Gesetz/Sachverhalt kann ich mich hierzu belesen? Auch hier habe ich nicht von mir aus angeboten, die Matratze zu reinigen.

Viele Grüße & Dankeschön!

@silahubl

Zu 1. Nein, kein Nachteil. Der Vermieter muss nachweislich Aufforderung zur Behebung und Frist setzen.

Zu 2: Siehe meine Antwort.

Du machst Dir zu viel Sorgen, es ist wie ich beschrieben habe:

Der Vermieter bleibt aus genannten Gründen sitzen und das schreibe ich Dir als Vermieter der sich seit über 5 Jahren mit Mietrecht befasst.

@johnnymcmuff

Tausend Dank! :)

@silahubl

Jetzt habe ich noch das gefunden: Insbesondere wenn der Mieter auszieht, ohne die
Schönheitsreparaturen auszuführen
, sollte hieraus jedoch nicht
voreilig auf eine Erfüllungsverweigerung geschlossen werden. Nach der Rechtsprechung des BGH muss dem Auszug ein bestimmtes Verhalten des Mieters vorangegangen sein. Demnach kann eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung nur angenommen werden, wenn der Mieter durch seinVerhalten vor Vertragsbeendigung eindeutig zum Ausdruck bringt, dass er seinen
vertraglich übernommenen Verpflichtungen nicht nachkommen wird und demgemäß das Mietobjekt bei Vertragsende räumt, ohne Anstalten für die Vorbereitung oder Ausführung der Schönheitsreparaturen getroffen zu haben (vgl. BGH, Urteil vom
10.07.1991 – XII ZR 105/90). Ein solches Verhalten, dass es rechtfertigt, den Auszug des Mieters als ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung zu deuten, liegt nach Auffassung des KG (vgl. das Urteil vom 30.10. 2006 – 8 U 38/06) jedoch nur vor, wenn der Vermieter dem Mieter zuvor konkret mitgeteilt hat, welche Schönheitsreparaturen durchzuführen sind.“
"Konkret mitgeteilt"? Fällt darunter schon, wenn er sagt "hier muss gestrichen werden"? Das Problem ist, dass mein Vermieter meine Kaution von 650 Euro einbehalten hat und ich wirklich 100% sicher sein muss, dass ich im Recht liege, bevor ich ihn "anschmiere". Deswegen die Sorge..

@silahubl

Konkret mitgeteilt hat bedeutet auch beweisbar. Es ist zwar ein Beweis, dass Mängel in einem Übergabeprotokoll vermerkt sind, trotzdem muss der Vermieter nachweislich eine Frist setzen wie Du aus den anderem Link entnehmen konntest.

Eine verbindliche rechtliche Auskunft, darf Dir keiner geben, aber es ist nicht verboten Dir Gerichtsurteile usw. zu zeigen. Du kannst dann selber entscheiden, wie Deine Chancen stehen.

Wir antwortenden User geben eine Einschätzung; das macht ein Anwalt auch.  :-)

Aber wenn die Sachlage in Deinem Fall mit einem BGH Urteil gleich ist, dann weißt Du, dass Du Erfolg haben wirst.

Du solltest nach Ablauf der 6 Monate die Kaution fordern und ggf. halt einklagen.

Ohne Rechnung, die die Auslage der Kosten belegt besteht gegen dich kein Erstattungsanspruch.

Wie steht es um die Kaution?

Also eine Art "Rechnung" hat er schon geschickt, die sieht dann so aus:

Wandfarbe "xy"       15,99
Malerband "xy"        8,99
usw.

Aber ohne Belege, Kassenzettel etc. Und ich würde das gerne nachvollziehen.
Die Kaution von 650 hat er bis auf 75 Euro einbehalten. Der größte Brocken sind die selbstdurchgeführten Malerarbeiten von 320 Euro.

Natürlich muss der alles Belegen.

Danke für die Antwort! Und wenn er sagt, er hat schon alle Belege vernichtet?

@silahubl

Dann hat Er in meinen Augen Pech gehabt.

@Wippich

Er hat so oder so Pech, weil er zwei gravierende Fehler gemacht hat.

Dir muss eine detaillierte Rechnung vorgelegt werden,einfach so was fordern ohne Belege geht nicht,und der Vermieter wird das so auch bei keinem Gericht durchsetzen können.Dann muss auch nachvollziehbar begründet und belegt werden das der Schimmel von Dir verursacht wurde,einfach eine Behauptung in diesseer Richtung aufstellen reicht da nicht.Fordere Deinen Vermieter auf Dir eine detaillierte Rechnung zu schicken,dann einen Nachweiss darüber das ein Gutachter festgestellt hat das Du den Schimmelbefall zu verantworten hast.Der Vermieter hat einen entscheideneden Fehler begangen,er hätte Dich zuerst zur fachgerechten Beseitigung der Mängel auffordern müssen,erst wenn Du dem nicht nachkommst kann er die Mängel selber beseitigen lassen.

Danke für die Antwort! Allerdings hat der Vermieter schon über den Schimmel drübergemalt und alles beseitigt. Dass heißt, nun kann niemand nachvollziehen, wer jetzt tatsächlich für den Schimmel verantwortlich war.

@silahubl

So sieht es aus,er hat da ganz schlechte Karten,er hat so alles falsch gemacht was man falsch machen kann,der wird diese Forderung niemals durchsetzen können,da kannst Du dich ganz ruhig zurücklehnen und abwarten,lasse Dich nicht einschüchtern von Drohungen von wegen Schufa oder was da sonst noch gerne verwendet wird,sollte ein Mahnbescheid ankommen da sofort Widerspruch einlegen,da musst Du handeln,und einer Klage kannst Du ganz beruhigt entgegensehen,wenn es auch noch eine Kellerwohnung ist dann hat er noch schlechtere Karten,da ist dann die Frage ob diese Räume überhaupt als Wohnung genutzt werden dürfen,der wird schon wissen warum er Dir keine Belege oder Rechnungen mitgeschickt hat,von daher vermute ich das er auch nicht klagen wird.

@silahubl

Ja, das ist dann das Problem des Vermieters. Er will Geld von dir - also muss ER nachweisen, dass du den Schimmel verschuldet hast. ER hat dir wohl keine Gelegenheit zur Beseitigung gegeben. ER hat einfach drübergepinselt. Das ist ein Fall von dumm gelaufen - für den Vermieter.

Hier ist  noch ein ganz anderes Problem für den Vermieter.

Sind Mängel vorhanden, so muss er dem Mieter die Gelegenheit geben die Mängel zu beheben und das scheint hier nicht der Fall gewesen zu sein.

So bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen.

Salue

Immer wenn Du etwas bezahlen musst, hast Du auch ein Anrecht darauf zu wissen, wie es zu diesen Kosten gekommen ist.

Der Vermieter hat Dir die Belege beizubringen, die die Kosten klar belegen.

Das wäre einmal die Rechnung der/des Handwerker, der die Arbeit durchgeführt hat. Dann aber auch eine klare Abrechnung mit Arbeitsprotokoll (an welchem Tag von wann bis wann) vorzulegen, wenn er die Arbeit, oder ein Teil davon, selber ausgeführt hat.

Jede seriöse Kfz-Werkstatt macht ja das auch, wenn sie Dir die Rechnung schicken.

Ich bin selber Vermieter. Ich habe in Bezug auf die Betriebs- und Reparaturkosten keine Geheimnisse vor meinen Mietern.

Es grüsst Dich

Tellensohn

 

Danke dir für die Antwort! Angenommen, er hat selbst gestrichen. Darf er sich selbst 40 Euro die Stunde berechnen? Was wenn er behauptet, er habe sich für das Streichen extra freigenommen und will so sein Gehalt für den Tag "wieder reinholen"?

@silahubl

Weisst Du, bei den Handwerkertarifen sind die Preisunterschiede bei Euch und bei uns doch sehr gross. Bei uns wäre ein Handwerker mit 40 Euro Stundenlohn schon fast ein Sonderangebot.

Du ,müsstest mal herausfinden, was ein Malergeschäft für einen Meister, einen Gesellen, einen Handlanger und einen Azbi verlangt.

Der Vermieter ist vermutlich nicht Malermeister. Er betreibt auch kein Geschäft mit teuren Miet- und Lager und Administrationskosten Er müsste also wesentlich günstiger arbeiten als ein ausgebildeter Fachmann.

Es grüsst Dich (aus der Hochpreisinsel Schweiz)

Tellensohn