Kann mich meine Vermieterin kurzfristig zum Auszug zwingen?

8 Antworten

Deine Vermieterin hat hier nicht mal das recht zu kündigen.

Wenn durch den Wasserschaden die Wohnung unbewohnbar wird, kannst du dir für die Zeit in der die Sanierung stattfindet eine Ersatzunterkunft suchen.

Diese Ersatzunterkunft hat der Vermieter zu bezahlen.

Alternativ kannst du auch die Miete um 100 % kürzen und so lange bei Freunden wohnen.

Nach der Sanierung wird das Mietverhältnis fortgeführt.

bwhoch2  22.10.2018, 21:36

Genau richtig und vermutlich muss es noch nicht einmal die Vermieterin zahlen, sondern ihre Versicherung.

Meines Erachtens ist das so kurzfristig nicht möglich, was Deine Vermieterin da fordert!

Schulfuchs 
Fragesteller
 22.10.2018, 19:58

aber was kann ich machen,Anwalt einschalten?

ziiim  22.10.2018, 20:00
@Schulfuchs

Erstmal so schnell wie möglich beim Mieterschutzbund nachfragen.

SiViHa72  22.10.2018, 20:05
@ziiim

Genau das hätte ich auch geraten.

Wehren auf jeden Fall!

MrConclusion  22.10.2018, 20:09

Du solltest dir den Mietvertrag noch mal durchlesen und gucken ob du eine Lücke findest und ich glaube sie muss dir die Nachricht 1 Monat voher ankündigen und es ist ihr erlaubt dich zu bitten, dass du ausziehen musst für persönliche Gründe (Trennung mit Freund oder Häusliche schäden beim eigenen Zuhause etc...)

Und musst du nur für eine weile Ausziehen oder für immer ? Es wäre komisch, wenn du für immer ausziehen müsstest... Manche Vermieter betrügen anscheinend ihre Mieter mit lügen damit sie "verschwinden" und stellen ihre Wohnung teurer zur Verfügung auf bekannten Websites...

Zwischen ausziehen und zwischenzeitlich raus müssen wegen Sanierung ist doch ein großer Unterschied.

Die Vermieterin kann Dir nicht so kurzfristig kündigen, aber Sie kann Dich tatsächlich zum 31.10. hinaus komplimentieren, damit das Haus saniert werden kann. Es muss Dir eine Ersatzunterkunft gestellt werden oder Du suchst Dir selbst eine und Dein Hausrat, der raus muss, wird ggf. woanders eingelagert. So läuft das und für die Kosten kommt die Versicherung auf.

Du kannst/darfst nicht die Sanierung des Hauses verhindern. Tust Du es doch, indem Du nicht ausziehst, droht Dir die fristlose Kündigung.

Wenn sie dich ausziehen lassen muss, sollte sie dir eine ansprechende Ersatzwohnung zur Verfügung stellen.
Notfalls Möbel einlagern und ab ins Hotel.
Das sollte die Gebäudeversicherung zahlen.
Einfach so auf die Straße darf sie dich nicht setzen.

Die Vermieterin ist verpflichtet, dir angemessenen Ersatzwohnraum bereitzustellen oder zu bezahlen. Dazu alle weiteren in diesem Zusammenhang dir entstandene Kosten. Sie kann diese Aufwendungen von ihrer Versicherung ersetzt bekommen. Dein Ansprechpartner ist dein Vermieter.