Wie Kilometerpauschale korrekt in Rechnung angeben?
Hallo
Bin (neuer) selbständiger Informatiker und kann natürlich viel zu Hause arbeiten. Sollte ich aber dennoch mal zu einem Kunde - klar - rechne ich das in der Rechnung mit einer Kilometerpauschale von 30 Cent ab.
Die letzten Rechnungen habe ich natürlich nicht die Position "Hin- und Rückweg" aufgeführt (klingt ja doof, z.B. 40km x 0,30€), sondern "Anfahrt" mit 20km x 0,60€).
Jetzt bin ich mir aber etwas unsicher geworden, ob das bei Prüfungen oder Einkommensteuererklärung beim Finanzamt zu Missverständnissen führen könnte!? Nicht das ich mal Jahre später (Unterlagen müssen ja 10 Jahre aufgehoben werden) mal heißen könnte, hier wurde falsch abgerechnet und es wurden zu viel als "Ausgaben" in der EÜR abgezogen.
Anhand der Kundenanschrift würde man ja noch Jahre später sehen, dass es nur eine einfache Entfernung ist. Wie macht Ihr das? Wie nennt Ihr die Position?
Vielen Dank Euch!
2 Antworten
Nennen kannst du es Reisekosten oder Fahrtkosten.
Du bist übrigens nicht an die 30 cent gebunden, das ist ein Wert aus dem EStG im Verhältnis Steuerzahler zum Finanzamt. Als Selbständiger solltest du dir auch deine Reisezeit bezahlen lassen. Ein ganz guter Ansatz ist (30 + MAX (Stundensatz/2; 30)/100) cent.
Absolut korrekt. Das Finanzamt interessiert nicht, was DU mit deinem Auftraggeber vereinbarst. Ob 0 EUR oder pauschal 300 EUR. vollkommen egal.
Ein Fahrtenbuch wird ja wohl weitere Fahrten aufweisen, als die zu Kunden. Z. B. die Fahrt zum Einkauf von Büroartikeln, Post, Bank, StB.
Wenn du aber nur die 30 cent ansetzt, brauchst du kein vollständiges Fahrtenbuch. Liste mit den Fahrten genügt. Die kann natürlich mit deinen Rechnungen verprobt werden, aber doch nicht betragsmäßig, sondern auf Datum- und Kilometer bezogen.
Fahrtkosten
Schon klar. Je höher, desto lieber dem Finanzamt (höhere Einnahmen -> höhere Steuern *lol*)
Mir geht es aber in erster Linie darum, das dies ja soz. auch ein "nachweisbares" Fahrtenbuch mit dem eigenen Pkw angesehen werden kann und die Kosten 1:1 als Ausgaben wieder abgesetzt werden können (und natürlich anerkannt werden).
Klar könnte ich pro Kilometer 2€ verlangen, nichts desto trotz kann ich aber beim Absetzen nur 30 Cent ansetzen. Korrekt?
Oder genügt ein separates Fahrtenbuch bei Prüfungen vollkommen. Aber hier kann man ja selbst später nicht mal mehr (oder schwer) nachweisen, dass ich die Strecken tatsächlich gefahren bin (wenn sie nicht so viel Ausgaben akzeptieren wollen). Wenn man böswillige Absichten hätte, könnte man da ja viele Kundenbesuche aufführen ;)