Wie Kilometerpauschale korrekt in Rechnung angeben?

2 Antworten

Nennen kannst du es Reisekosten oder Fahrtkosten. 

Du bist übrigens nicht an die 30 cent gebunden, das ist ein Wert aus dem EStG im Verhältnis Steuerzahler zum Finanzamt. Als Selbständiger solltest du dir auch deine Reisezeit bezahlen lassen. Ein ganz guter Ansatz ist (30  + MAX (Stundensatz/2; 30)/100) cent.

AnaHauser  05.12.2017, 07:52

Absolut korrekt. Das Finanzamt interessiert nicht, was DU mit deinem Auftraggeber vereinbarst. Ob 0 EUR oder pauschal 300 EUR. vollkommen egal.

Michl77MUC 
Fragesteller
 05.12.2017, 08:28

Schon klar. Je höher, desto lieber dem Finanzamt (höhere Einnahmen -> höhere Steuern *lol*)
Mir geht es aber in erster Linie darum, das dies ja soz. auch ein "nachweisbares" Fahrtenbuch mit dem eigenen Pkw angesehen werden kann und die Kosten 1:1 als Ausgaben wieder abgesetzt werden können (und natürlich anerkannt werden).

Klar könnte ich pro Kilometer 2€ verlangen, nichts desto trotz kann ich aber beim Absetzen nur 30 Cent ansetzen. Korrekt?

Oder genügt ein separates Fahrtenbuch bei Prüfungen vollkommen. Aber hier kann man ja selbst später nicht mal mehr (oder schwer) nachweisen, dass ich die Strecken tatsächlich gefahren bin (wenn sie nicht so viel Ausgaben akzeptieren wollen). Wenn man böswillige Absichten hätte, könnte man da ja viele Kundenbesuche aufführen ;)

DerRainer100  08.12.2017, 23:00
@Michl77MUC

Ein Fahrtenbuch wird ja wohl weitere Fahrten aufweisen, als die zu Kunden. Z. B. die Fahrt zum Einkauf von Büroartikeln, Post, Bank, StB.

Wenn du aber nur die 30 cent ansetzt, brauchst du kein vollständiges Fahrtenbuch. Liste mit den Fahrten genügt. Die kann natürlich mit deinen Rechnungen verprobt werden, aber doch nicht betragsmäßig, sondern auf Datum- und Kilometer bezogen.

Fahrtkosten