Grundstück mnit Grünstreifen, gleicher Preis?

4 Antworten

Hallo,

eigentlich kauft man ein Grundstück zu einem Gesamtpreis, der dem Verkäufer und dem Käufer zusagt. Natürlich kann man noch ein wenig handeln, auch um die "Nachteile" (wenn es denn welche sind) auszugleichen. Ganz sicher sollte man nicht den ersten Preis des Maklers akzeptieren, da dieser am meisten von einem hohen Kaufpreis profitiert. Also nicht auf dem qm-Preis schauen sondern auf den Gesamtpreis.

Es ist üblich, dass durch die Bauleitplanung die Bebaubarkeit von Grundstücken eingeschränkt wird. Grundstücksfreiflächen können entweder durch "nicht überbaubare Flkächen" oder als "Grünfläche" festgesetzt werden. Der Unterschied besteht darin, dsass die nicht überbaubaren Freiflächen bei der Ermittlung der Ausnutzungsziffern GFZ und GRZ angerechnet werden, die Grünflächen nicht; durch die Festsetzung einer Grünfläche wird also die Nutzfläche des Gebäudes eingeschränkt.

Ihr könnt deshalb versuchen, für die Grünfläche einen geringeren Kaufpreis zu erziehlen, da diese nicht zum "Bauland" gehört. Nicht überbaubare Grundstücksflächen gehören aber immer dazu.

Vielleicht ist es auch sinnvoll, für diese Grünfläche weniger Grundsteuer zu zahlen; das müsst Ihr aber mit dem Finanzamt aushandseln. Vielleicht lohnt die Höhe der Differenz den Aufwand auch nicht.

Ihr werdet Eigentümer des kompletten (!!) Grundstücks! Also müsst Ihr natürlich auch das komplette Grundstück bezahlen. Natürlich könnt Ihr versuchen, eine Preisminderung auszuhandeln, weil Ihr das Grundstück nicht komplett nutzen könnt. Doch das ist eine Sache, der Verhandelung mit dem Verkäufer!

Das ist doch vollkommen Wurscht; der Bebauungsplan gehört eben zum Grundstück.

Du kriegst auf ein Auto ja auch keinen Rabatt, weil du laut Vorschrift 8Liter Kofferraum für Verbandkasten und Warndreieck hergeben musst.