Wie kann eine kopierte Unterschrift als Fälschung nachgewiesen werden?

3 Antworten

dieser Mitarbeiter hätte ohne diese Urkundenfälschung beim AG keine Chance diesen Proßess überhaupt zu fuhren: Die Unterschrift von irgend welchen Quittungen befinden sich im Haushalt des Mitarbeiters,somit habe ich keine Chance dies als Beweis zur Vorlage zu bringen. Auch dem Anwalt sind somit die Hände gebunden. Die Arbeitsgerichte stimmen doch größtenteils für die Arbeitnehmer. Ich habe sogar einen Zeugen, wo die Ehefrau zu einem Kopiergeschäft hingefahren wurde und anschließend die Äußerung tätigt, jetz soll sie es mir erst beweisen, das sie dieses Schreiben nicht erhalten hat! Dieser Zeuge hat nicht mit eigenen Augen gesehen, das es dies Schreiben war und somit steht wieder Aussage gegen Aussage!

Ja. Jede Unterschrift ist anders. Selbst wenn du hundert mal unterschreibst, ist jede etwas unterschiedlich. Wenn es dir gelingt, das Original deiner Unterschrift, das kopiert wurde, zu finden, hast du den Beweis. Und irgendwo muss er sie ja her haben.

Viel Erfolg beim Suchen.

Hallo FrankoNero, leider ist das Original meiner Unterschrift nicht vorhanden, den der Mitarbeiter hat es aus irgend ein von mir unterschriebenen Beleg abkopiert! Mir ist bekannt, das jede Unterschrift anders ist. Leider bin ich hier in der Beweispflicht!

@floriane

Aber von Belegen muss es eine Kopie geben? Hat der Mitarbeiter einen Vorteil von der Unterschrift? Wenn ja, muss man auf gegen die Glaubwürdigkeit des Mitarbeiters Argumentieren. Ein guter Anwalt tut das.

Ein Tipp in eine etwas andere Richtung: Laserdrucker machen Markierungen woraus meines Wissen Zeit und Gerät nach identifiziert werden können. Da Du ja den Copyshop kennst, wo die Kopie gemacht worden sein soll, dann guck doch da mal nach den Geräten und frage beim Hersteller oder einem Techniker nach, ob das dort genauso ist. Vielleicht kann das die Aussage des Ohrenzeugen untermauern. Hoffe das die Analogie stimmt.