Wie hoch wird das Einkommen als Werkstudent versteuert, wenn man über die 8600 €-Grenze kommt?

4 Antworten

Wenn Jemand als Werkstudent angestellt wird und ein Einkommen oberhalb von ca. 960€ brutto hat, wird die ganz übliche Lohnsteuer in der Gehaltsabrechnung abgezogen. Diese Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuer und in Steuerklasse 1 kommt es ohne weitere Besonderheiten auch zu keiner Nachzahlung.

Wenn man aber noch mehr wie den pauschalen Werbungskostenfreibetrag (1000€) absetzen kann, könnte man mit einer Einkommensteuererklärung noch Steuer zurück bekommen. (Verminderung des zuversteuernden Einkommens).

Steuern zahlt man nur für Einkommen oberhalb des Steuerfreibetrages. Der Einstiegssteuersatz liegt bei 12-14%, so in etwa.

Aber wie geschrieben, bei einer Anstellung als Werkstudent wird das schon über den Lohnsteuerabzug geregelt.

Der Grundfreibetrag von 8.652,- ist nciht alles was steuerfrei bleibt.

dazu kommen 1.000,- Euro Arbeitnehmerpauschbetrag, 36,- Euro Sonderausgabenpauschale udn 1.900,- Vorsorgepauschale.

Wenn dann mehr verdient wird, kosten die ersten 100,- Euro 14,- Euro Steuer. Danach wird es langsam mehr.

Wenn durch das Studium, oder den Weg zur Arbeit Kosten entstehen, die über 1.000,- liegen, dann sind die statt der Arbeitnehmerpauschale abzugsfähig.

Das Einkommensteuerrecht kennt keine Werkstudenten. Dieser Begriff entspringt der Sozialversicherung.

Bis 8.652,- € darf Einkommen keiner Besteuerung unterworfen werden, da dies das Existenzminimum sichert. Alles drüber unterliegt dem Einkommensteuertarif (u.a. § 32a EStG).