Was ist, wenn man beim Schwarzangeln erwischt wird. Womit hat man dann zu rechnen?
wenn ich mit ein paar freunden des spaßes halber an einem fluss angel, worraussichtlich noch nichtmal was fange, und dann erwicht werde von einem zuständigen, mit welcher strafe muss ich dann rechnen? ich meine jetzt nicht die höchststrafe o. Ä. , die strafe die in diesem beschriebenen fall angemessen ist.
5 Antworten
Wenn du von der Polizei beim Schwarzangeln erwischst wird eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstellt und an die zuständige Behörde weitergeleitet. Also die Stadt/KVB Bei Wilderei ist die zuständige Behörde die Staatsanwaltschaft. Fischwilderei ist ein Vergehen wie beispielsweise Diebstahl. Wenn dir nachgewiesen wird dass du mit einem Bolzenschneider Schlösser an Fahrrädern aufzwickst dann wird der Bolzenschneider als Tatmittel sichergestellt da er somit dem Verfall unterliegt. Bei Fischwilderei ist die Angelausrüstung das Tatmittel und wird sichergestellt. Über den Verbleib der sichergestellten Gegenstände entscheidet dann wiederum die Staatsanwaltschaft.
alter ich würde dir raten so einen miest nicht in den kopf zunehmen also schwarzangeln ist wie schwarzfahren also besser in ein land oder so fahren oder sich informieren ob es bei euch im bundesland oder land einen touristenschein gibt also nicht mehr ans schwarzangeln denken ich muss ehrlich sagen bevor ich den angelschein gemacht hab hab ich auch schwarzgeangeln bis ich (erwischt) wurde aber der typ von der Gewässeraufsichtsamt hat ein auge zugedrückt und ich musste den angelschein machen (war ein abmachung mit dem typ ich mach den angelschein und er vergisst das mit schwarzangeln) also besser den schein machen und viel spaß
mit ca 200 € und es kommt zu zu einer anzeige vor dem staatsanwalt. wenn es das erste mal ist wird die anzeige aber in der regel fallengelassen.
Also wenn ich den Blödsinn hier lese das die Kontrollettis deine Angeln einziehen, dann kann ich nicht Glauben wie doof manche sind. Das Gerücht kommt leider immer wieder auf. Niemand ( außer Polizei oder Behörde wenn Beweisstück bei Verbrechen) darf Dir die Angel abnehmen! Es ist dein Eigentum. Und weil die Kontrollettis meißt nicht mal Beamte sind sondern irgendeine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ableisten dürfen die das schon mal gar nicht. Es hat das aber in der Tat schon gegeben das einige Konntrollettis nun einige Angeln mehr besitzen. Da es aber maximal ne Straftat oder Ordnungswidrigkeit ist, bleibt sie in deinem Besitz wenn Du nicht so ne Lusche bist und sie Dir abnehmen läßt.
Das kommt drauf an, wie alt ihr seid. Ich war früher fast jeden Tag mit meinen Kumpels beim Angeln, wenn uns jemand gesehen hat und den Anschein eines Kontrolleurs gemacht hatte, dann sind wir schnell abgehauen. Ein paar mal kam auch die Wasserschutzpolizei aber bis die angelegt haben ist man auch über alle Berge ;-)