Wie häufig dürfen Mahnungen versendet werden, welche Fristen gibt es und wie hoch dürfen sie sein?

5 Antworten

Vielen Dank für die Antworten :) Das hilft mir schon mal sehr weiter. Ich hab den hohen Mahngebühren bereits wiedersprochen, allerdings mit Hinweis auf BGB & AGB abgeschmettert. Wäre es besser nun einen erneuten korrekt formulierten Widerspruch zu stellen oder einfach den Pauschalverzugsbetrag von 2,50€ zu überweißen? 

Sehr geehrte Frau ..., 

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Berechtigung der Mahnkosten. Mit den folgenden Erläuterungen geben wir Ihnen gern Informationen zum Sachverhalt.

Aus § 286 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) ergibt sich, dass die Vattenfall Europe Sales GmbH bereits für die erste Mahnung Kosten verlangen darf.

Für alle Forderungen benennen wir Ihnen vorher schriftlich die Fälligkeitstermine. Sie kommen somit ohne Mahnung in Verzug, wenn Sie Ihre Zahlung nicht zum Fälligkeitstermin leisten.

In Ihrem Fall ist der Ausgleich unserer Forderung zu spät erfolgt. Unsere Mahnung sowie die damit verbundenen Kosten sind somit berechtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Serviceteam der Vattenfall Europe Sales GmbH

mepeisen  06.05.2016, 13:51

Überweise einfach die 2,50€.

Die Erklärung ist natürlich Blödsinn insgesamt. Denn zwar dürfen die durchaus sofort Mahngebühren verlangen, aber die Höhe ist trotzdem nicht gerechtfertigt. :-)

Die Zahlungsfrist von 7 Tagen ist ziemlich kurz. Normal sind so 10-14 Tage. Die Mahngebühren sind etwas höher, als ich erwarten würde, aber evtl. durch Verzugszinsen gerechtfertigt.

Du kannst natürlich schriftlich widersprechen und denen sagen, dass du nur 2,50€ pro Mahnung zahlst und nur die Gebühren für zwei Mahnungen übernimmst, weil die anderen zu schnell hintereinander verschickt wurden. Ob das akzeptiert wird, kann ich dir aber nicht sagen. Was ich dir aber für die Zukunft eher empfehlen würde: Rede mit denen. Wenn du dich dort nicht meldest, bist du für die einfach nur irgendein Kunde, der nicht zahlt. Wenn du dort allerdings anrufst und sagst, dass dein Bafög noch nicht genehmigt ist und du erst später zahlen kannst (am besten mit Datum), dann können die das wahrscheinlich auch so in ihrem System hinterlegen und du kriegst mehr Zeit, damit du ohne Mahngebühren zahlen kannst.

Also Mahngebühren dürfen in der tatsächlichen Höhe für

  • Porto,
  • Umschlag,
  • Papier und
  • Tinte/Toner

verlangt werden, alternativ kann eine

Pauschale

verlangt werden, die die Kosten i.d.R. deckt.

Hier deckeln Gerichte auf 1 bis maximal 2,50 € pro Brief. 0,- € für Email.

Wenn die Leistung nach Kalender eindeutig bestimmt ist und dies vertraglich so vereinbart wurde, dann bedarf es gar keiner Mahnung um den Verzug auszulösen.

In dem Fall würde es spätestens ab der 2. Mahnung sinn- und witzlos. Man kann nicht noch in verzuger sein. Hier wird versucht rechtswidrig Gewinn ohne erbrachte Leistung zu erzielen.

Also den Abschlag zzgl. 2,50 € pauschale Mahngebühr überweisen und dies auch im Verwendungszweck so angeben.

So lange, wie die Briefmaken reichen, oder die Sache vor Gericht geht.