Wie häufig darf ein Untermieter Übernachtungsbesuch haben?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

für untermieter (bzw. wenn der vermieter, also du, mit in der wohnung wohnt) gelten besondere regelungen; vergl.  §§ 549 und 573c (kündigungsfristen). auf die besuchshäufigkeit (bis zu 6 wochen am stück) wirken sich diese aber nicht aus.

die nebenkosten kannst du anders verteilen, wie hier schon geschrieben wurde.

dass die whg. dir durch die häufigen besuche zu ´eng´ geworden ist, kannst du (leider) nur mit deinem untermieter persönlich klären . schließlich muss das leben in deiner whg. auch noch für dich lebbar sein! rechtlich kannst du die abstände/ häufigkeit aber nicht durchsetzen, s.o. lies dir trotzdem mal o.g. §§ zur info durch.

Naja so lang sie nicht täglich bei euch duscht, verbraucht ihr kaum mehr. Ich würde ihn einfach drauf ansprechen, dass es dich stört und dass sie ja auch mal zu ihr gehen können.

Stört dich das, wenn Besuch da ist oder geht es dir nur um die Kosten?

Wenn es nur um die Kosten geht, rede doch einfach mit ihm darüber. Vielleicht ist er einverstanden, die Nebenkosten anders zu teilen.

Wie häufig darf ein Untermieter Übernachtungsbesuch haben?

Sehr häifig und bis zu 6 Wochen, ohne dass es verboten werden kann.

Jedoch hat der Vermieter die Möglichkeit die Nebenkosten anzupassen:

Alle Infos dazu gibt es hier:

http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-wann-wird-der-besuch-zum-bewohner/

MfG

Johnnymcmuff

Biggi29779  27.10.2018, 13:49

Die 6 Wochen sind ein Ammenmärchen. Sobald der Besuch dort seinen Lebensmittelpunkt hat, ist er kein Besucher mehr.

johnnymcmuff  27.10.2018, 17:50
@Biggi29779

Die 6 Wochen sind ein Ammenmärchen. 

Das ist nicht richtig, Gerichte sehen 6-8 Wochen als Besuch an. 

Sobald der Besuch dort seinen Lebensmittelpunkt hat, ist er kein Besucher mehr.

Wenn Jemand beabsichtigt länger bei jemandem zu wohnen oder seinen halben Hausstand mitbringt oder selber keine eigene Wohnung hat. kann man das nicht mehr als Besuch werten.

Ich weiß aus eigener Erfahrung von vor vielen Jahren. dass es ein Vermieter schwer hat zu beweisen, dass es sich nicht um Besuch handelt.

So oft und so lange wie jeder andere Mieter auch.

Diverse Rechtsprecher sagen bis zu 6 Wochen.

Es gibt nämlich keine unterschiedlichen rechtlichen Regelungen für "normale" Mieter und "Unter"-Mieter.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besuch.htm

baghera  22.06.2015, 10:07

doch, es gibt einen unterschied zwischen ´normalen´ und ´unter´-mietern.

entscheidend hierbei ist, dass der hauptmieter (oder ggf. eigentümer) ebenfalls mit in der wohnung wohnt, das ist ja hier der fall. dann gelten die §§ 549 und bei kündigung  573c