Unterhalt Studium, Erzeuger meldet sich nicht?

7 Antworten

Laut Bafög muss mir mein Erzeuger Unterhalt bezahlen.

Du hast also BAföG beantragt und das wurde abgelehnt oder in Teilen abgelehnt?

Und ab 18 sind übrigens BEIDE Elternteile unterhaltsverpflichtet.

BAföG und Unterhalt: das sind unterschiedliche Dinge und müssen auch unterschiedlich betrachtet und berechnet werden.

Wenn du also BAföG beantragt hast (da müssen deine Eltern ja schon am Antrag mitgewirkt haben) und es abgelehnt wurde oder in Teilen abgelehnt wurde, dann muss geschaut werden ob deine Eltern nach dem Familienrecht Unterhalt zahlen müssen und können.

Auch wenn z.B. im BAföG Bescheid steht, dass noch 250 Euro von den Eltern zu zahlen sind, bedeutet es aber keineswegs, dass sie das nach Unterhaltsrecht auch müssen...

Das Kindergeld leiten die Eltern an dich weiter? Du wohnst bereits alleine oder noch bei der Mutter? Die Mutter ist nicht leistungsfähig?

Und was heißt "ich bekomme nicht genügend BAföG"?

Wenn du alleine wohnst beträgt dein Anspruch 860 Euro inkl. Kindergeld. Du bekommst an BAföG genau was?

Witchcraft420 
Fragesteller
 14.04.2021, 06:35

Ich bekomme an Bafög 300€

Meine Mutter ist chronisch krank und kann nicht arbeiten

Ich wohne schon lange nicht mehr bei meinen Eltern

Das heißt dass ich nicht genügend bekomme um damit alle Kosten zu decken. Hätte ich mindestens 200€ mehr bekommen, würde ich mich darum jetzt nicht streiten, dass er mir Unterhalt zahlt. Ich hab eigentlich genügend andere Probleme

Kessie1  14.04.2021, 10:44
@Witchcraft420

Das Kindergeld geht direkt an dich?

Dann wären es 300 + 219 = 519

Differenz zu 860 Euro machet 341 Euro.

Wenn du unter 21 bist, dann kannst du zum Jugendamt gehen. Die beraten und unterstützen auch junge Erwachsene zwischen 18 und 21. Du kannst (und solltest) aber auch einen Antrag auf Vorausleistung stellen. Formblatt 8 beim BAföG. Wenn du die Vorausleistung bewilligt bekommst, bedeutet dies, dass sich das Amt mit deinem Vater rumstreitet - notfalls gerichtlich gegen ihn vorgeht. Das würde ich zuerst machen!

Du kannst dann in Ruhe studieren und musst dich damit nicht rum ärgern.

Andere Variante (was sich aber ewig hinziehen kann...): du holst dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein und gehst damit zum Anwalt. Kosten: um die 15 Euro.

Da dein Vater ja am BAföG Antrag mitgewirkt haben muss, sind nun schon mal seine Einkünfte von vor 2 Jahren bekannt. Maßgeblich für den Kindesunterhalt sind nun die Einkünfte der letzten 12 Monate.

Schreibe deinen Vater nochmals nachweislich an und erbitte die Einkommensbelege der letzten 12 Monate. Damit setzt du ihn Verzug. Setze eine Frist! Reagiert er nicht: Formblatt 8 ausfüllen und Antrag raussenden.

Da ihr offenbar eh kein gutes Verhältnis habt, ist es auch egal, dass er Gefahr läuft vom BAföG Amt verklagt zu werden...

Witchcraft420 
Fragesteller
 20.04.2021, 07:58
@Kessie1

Wie gesagt ich habe ihn angeschrieben und er schreibt mir nicht zurück, auch nachdem ich ihn ein drittes Mal angeschrieben habe :/

Ich bin allerdings schon 22, mit dem Jugendamt wird das also nichts :/

Kessie1  20.04.2021, 10:46
@Witchcraft420

Dann stelle einen Antrag auf Vorausleistung (Formblatt 8) beim BAföG. Schildere gleich die Versuche der Kommunikation (Kopien beilegen und Nachweise für die Zustellung der Schreiben). Dann sollen die sich mit ihm rum ärgern. Hauptsache du bekommst Geld.

Witchcraft420 
Fragesteller
 20.04.2021, 20:19
@Kessie1

Auf dem Blatt steht dass ich da erst anrufen soll, deswegen mache ich das erstmal

Ein Anruf beim Jugendamt ist in diesem Fall bestimmt richtig. Dort gibt es die "Beistandschaft", die minderjährige und auch - je nach Lage - volljährige junge Menschen in Unterhaltsangelegenheiten berät und vertritt. Kostenlos.

Du kannst auch beim Bafög-Amt anrufen, ob die Tipps haben, aber die werden dich wahrscheinlich ans Jugendamt oder einen Anwalt verweisen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Schreibe (Einschreiben) deinen Vater an, bis wann er den Unterhalt zahlen muss. Danach geht es zum Gericht. Der Betrag ist einklagbar.

setz deinen Vater schriftlich per Einschreiben in Verzug.

Gib ihm eine Nachfrist.

Sprich mit dem Bafög-Amt..

Sprich mit einem Anwalt

Witchcraft420 
Fragesteller
 12.04.2021, 22:02

Ich habe leider keinen Drucker oder sowas und seine Email Adresse wollte er mir auch nicht geben, ich denke das lohnt sich aber auch nicht.

Ich spreche dann lieber gleich mit dem Bafög Amt, wobei ich immer dachte, dass die nicht dafür verantwortlich sind, zu schauen ob die Eltern auch Unterhalt zahlen

Rheinflip  12.04.2021, 22:21
@Witchcraft420

Du musst zwei Briefe schreiben. Blatt Papier Kugelschreiber. Briefumschlag post.

Wenn du nicht nachweisen kannst, dass du ihn in Verzug gesetzt hast, passiert gar nichts.

Hier geht's nicht um E-Mail oder whatsapp, es geht um Briefe

Ruf beim Bafög Amt an und erklär denen deine Situation, die setzen sich dann mit ihm in Verbindung und regeln das

Kreiselflicker  12.04.2021, 21:59

Das ist totaler Blödsinn.

Witchcraft420 
Fragesteller
 12.04.2021, 22:02
@Kreiselflicker

Also doch nicht Bafög Amt anrufen?

Wo muss ich denn am besten anrufen?

marialexx  12.04.2021, 22:04
@Witchcraft420

Du kannst beim Bafögamt anrufen und fragen, welche Vorgehensweise die dir empfehlen.

BlueBlueChelas  12.04.2021, 22:08
@Witchcraft420

Jugendamt, die Beistandschaft. Das Bafög-Amt berechnet nur deine Förderung, nicht mehr und nicht weniger. Bei Unterhalt sind die raus.