Wie erstelle ich ein Nachlassverzeichnis?

2 Antworten

Das heißt Polstermöbel kann man vergessen.

Ein Nachlassverzeichnis stellt sämtliche Vermögenswerte und Verbindluchkeiten gegenpüber.

Als Anhaltspunkt dient die Vermögensauskunft gegnpüber den Nachlassgerichten, nur detaillierter von Bargeld über Manschettenknöpfe, verzinste Mietkaution bis zur Erstattung überzahlter Versicherungbeiträge.

https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smjus_ins_17&formtecid=2&areashortname=SMJus

Das heißt Polstermöbel kann man vergessen.

Nein, die finden beim ebay für 50 EUR Abnehmer und genau das ist ihr Wert.

Habe eher daran gedacht alles zu entsorgen.

Dumme Idee, den Miterben Nachlassgegenstände zu unterschlagen.

Mueller891 
Fragesteller
 25.10.2020, 21:32

Wer würde die verkaufen?

imager761  26.10.2020, 09:44
@Mueller891

Darum geht es nicht. Sondern das gesetzliche Erben einen Auskunftanspruch gegen den Erbschaftzsbesitzer und Pflichtteilsberechtigte eine bewertetes Nachlassverzeichnis von den Erben beanspruchen dürfen.

Und dafrü hat man eben für jede Position einen Wert anzugeben, wie er sich z. B. aus vergleichbaren Verkäufen bei ebay (Möbel) oder durch Sachverständigengutachten (Haus) ergäbe.

Ob einer der Miterben die übernähme und sich die 50 EUR Wert auf sein Erbauszahlungsanspruch anrechnen lassen müsste darf er entscheiden, wenn es um die Verteilung des Nachlasses geht. Derzeit ist nuir Wertermittlung angesagt und verbietet jeden Verkauf, Entsorgung, Schenkung :-O

Heidrun1962a  25.11.2020, 21:11

Bei ebay kannst du keine abgewohnten Möbel verkaufen.

imager761  26.11.2020, 07:54
@Heidrun1962a

Unsinn. Dort finden sich derzeit 752 Angebote. Und 493 Gebote, die man als Verkehrswert hernehmen kann - und genaun darum geht es bei einem bewerteten Nachlassverzeichnis, eine realistischen Wertermittlung, nicht einen Verkaufserfolg :-O

Heidrun1962a  26.11.2020, 08:25
@imager761

Ich habe das selber gerade durch. Dem Nachlaßanwalt hat es nicht interessiert, was für Möbel oder Hausrat noch da war. Die Sachen sind zu abgewohnt um noch einen Wert zu ermitteln. Das leer räumen der Wohnung ist teurer als die Sachen noch wert sind. Gerade auch Polstermöbel von alten Menschen sehen da ja nicht mehr gut aus.

imager761  27.11.2020, 08:02
@Heidrun1962a

Schön, wenn es sich dein Nachlasssanwalt da schön einfach macht. Soömage der Auskunfstberecvhtogte da mitspielt... Ich würde jedenfalls jedem Nachlassverzeichnis misstrauen, das keine Position Bargeld in geringer Menge, Kleisung und Schuhe und den notwedigsten Hausrat enthielte :-)

Der Berechtigte hat nun aber Anspruch auf ein bewertetes Nachlassverzeichnis und selbst diese Möbel haben etwa für Sozialkaufhäuser einen geringen Anaufswert, der anzugeben wäre. Und für für die Menschen die abholen, herrichten und an Bedürftige verkaufen, einen Lebensaufgabe.

Heidrun1962a  27.11.2020, 09:20
@imager761

Wir mussten es mit einem Notar machen. Da wurde ein Verzeichnis vom Notar angefertigt.

Und der sagte, Möbel die schlecht aussehen oder alt sind (keine Antiquitäten) haben keinen Wert, Geschirr kann er nicht schätzen, da gibt er keine Werte für an. Er hat sich noch alte Rechnungen von der Küche zeigen lassen und gesagt, wertlos. Er hat dann in das Gutachten geschrieben, "keine verwertbaren Gegenstände vorhanden. Die "Entrümpelung" ist teurer wie der noch der vorhandene Wert". Das Gutachten hat uns rd. 1500€ gekostet.

Grundsätzlich ist alles aufzulisten. Aber man kann z.b. schreiben 6 Essteller, 6 Suppenteller (Gebrauchsgeschirr mit entsprechenden Spuren) bei den Möbeln ruhig dazuschreiben, durch Inkontinenz beschädigt oder ähnlich.

Der Neffe könnte sogar auf ein bewertetes Nachlaßverzeichnis bestehen, d.h. von einem Anwalt oder Notar bestätigt.

Mueller891 
Fragesteller
 25.10.2020, 16:21

Wer müsste das bezahlen? Die Erbengemeinschaft oder ich? Eigentlich hätte ich nix dagegen, wenn der Anwalt einen Ortstermin macht.

sassenach4u  25.10.2020, 16:36
@Mueller891

Die Frage ist: was will der Neffe, denn: Bestehen Auskunftsberechtigte darauf, müssen die Erben beim zuständigen Nachlassgericht ein notarielles Nachlassverzeichnis beantragen, das dann einen Notar mit dieser Aufgabe beauftragt. Die Kosten des notariellen Nachlassverzeichnisses sind von dem/den Erben aus dem vorhandenen Nachlass zu bezahlen. Das notarielle Nachlassverzeichnis gem. § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB soll eine größere Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit einer Auskunft bieten als ein privates Verzeichnis, welches der auskunftsverpflichtete Erbe erstellt hat.Die Kosten richten sich nach der Höhe des Nachlasses.

hasenfuss333  26.10.2020, 14:58

das ist ja wohl ein Witz, bin in derselben Situation. In dieser Wohnung war nichts, was man noch gebrauchen konnte. Habe den Erben gesagt, sie können kommen und sich mitnehmen was sie wollen, ist aber keiner erschienen, wäre mit Arbeit verbunden gewesen. Habe die Wohnung komplett entschrotten lassen. Das wissen die Erben aber, dass nichts hochwertiges in der Wohnung stand. Ururalt und verrammelt, meine Mutter hat sich nichts neues gekauft. Habe am 4.11. Verhandlung / die zweite wegen diesem Mist. Bin gespannt, es nervt nur noch.