Kann ein Generalbevollmächtigter, den Kindern der verstorbenen Geschwister, den Nachlaßwert verschweig?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die über den Tod hinaus erteilte Generalvollmacht des Erblassers wäre von jedem Erben widerrufbar.

Inwiefern die Kinder der verstorbenen Geschwister überhaupt Erben wurden, hinge nun von dem Testament des Erblassers ab. Denkbar, das er mit dem Tod seiner Kinder genau diese Ersatzerbfolge der Enkel zugunsten der lebenden Abkömmlinge ausschloss oder die Kinder statt Enkel als Alleinerben einsetzte.

Als Bemessungsgrundlage für Auszahlungen zählt der Reinnachlass. Nicht das Vermögen am Todestag, sondern die Differenz zu dem Ebfallkosten und Nachlassverbindlichkeiten: 3 Monatsmiete, Endabrechnung höchster Pflgekosten 4+ eines Heims, Sachversicherungen mit langen Kündigungsfrsiten, Kreditverträge, Hypotheken und zuletzt Beerdigungskosten einschl. Garbpflege und Bewirtung lassen die schneller sinken als mancher Geldfordenrde sich das vorzustellen vermag.

Als Pflichtteilsberechtigter hatte man einen Anspruch auf genau diese bewertete Nachlassbilanz, als Erbe darf man die selbst herausfinden und sich die Belege der Ausgaben zeigen lassen.

G imager761

Alle Erben haben das Recht auf Auskunft, egal ob es eine Generalvollmacht gibt. Das sind zwei unterschiedlich paar Schuhe.

Fordert sie unter Fristsetzung auf, wenn sie nicht reagiert, müsst ihr klagen.

Meine Empfehlung: Lasst euch vom Anwalt beraten/vertreten!

ich denke eine generalvollmacht hat mit dem erbe nichts zu tun?

bin mir nicht sicher aber dafür gibt es ja das nachlassgericht und die auseinandersetzung?

denn jedem erbe muss die möglichkeit gegeben werden auch ein erbe auszuschlagen?

Wenn der Generalbevollmächtigte selbst Erbe ist muß er nichts sagen. Die Kinder müssen selbst aktiv werden um den Nachlaßwert zu erfahren. Dafür haben sie bei der Bank Auskunftsrecht.