Wie eine Wohnung ohne regelmäßiges Einkommen bekommen?

7 Antworten

Indem sie irgendwie nachweisen, dass sie sich die Wohnung leisten können. Z.B. durch einen oder mehrere Kontoauszüge, die belegen, dass ihr Konto gut gedeckt ist oder die Einnahmen gut genug ausfallen, auch wenn sie nicht regelmäßig sind.

Wer schon länger selbständig ist, kann durch Schufa usw. "beweisen", dass er gut mit Geld umgehen kann und nie Schwierigkeiten hatte.

Bescheinigungen vom Vorvermieter sind ebenfalls von Vorteil - wenn es da reibungslos geklappt hat, kann man hoffen, dass es auch so weitergeht.

Zudem kann es helfen, wenn sich Mieter und Vermieter kennen, bzw. der Vermieter sich einen Eindruck des "Geschäfts" machen kann.

Und selbstverständlich steht auch Selbständigen HartzIV zu, sowohl zum "Aufstocken", wenn es schlecht läuft, als auch als "Komplettpaket", wenn sie pleite gehen. Auch wenn viele davor zurückschrecken, seitenlange Anträge für ein paar Hundert Euro auszufüllen, könnte es den Vermieter beruhigen, das für Wohnungen in diesem Preisbereich die Miete (zumindest theoretisch) gesichert ist.

Außerdem gibt es auch die Möglichkeit, mit einem "normal arbeitenden" Partner oder Mitbewohner einzuziehen, der dann mir seinem Einkommen haftet.

Oder sich einen Bekannten zu suchen, der als Hauptmieter auftritt und die Wohnung komplett untervermietet.

Auch eine Mietvorauszahlung kann zusätzliche Sicherheit schaffen:

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/mietvorauszahlung_idesk_PI17574_HI625799.html

Normale Bürgschaften decken nur 3 Monatskaltmieten ab und sind für Vermieter keine zusätzliche Sicherheit, wenn dieser Betrag schon als Kaution hinterlegt wurde. Freiwillige Bürgschaften (=Angebot an den Vermieter) sind für den Bürgen ziemlich riskant (da nicht begrenzt) und werden daher nur höchst selten gewährt.

Sie führen Listen, aus denen hervorgeht, wieviel Geld sie mit ihrer freiberuflichen Tätigkeit in einem gewissen Zeitraum, z.B. ein Jahr oder zwei, durchschnittlich verdient haben. Das können sie einem potentiellen Vermieter genauso vorlegen wie Abhängig-Beschäftigte ihren Lohnzettel vorlegen können. Außerdem können sie, wie jeder andere auch, eine Schufa-Auskunft vorlegen. Oder, falls vorhanden, Vermögenswerte wie z.B. wertvolles Inventar ihres Gewerbes, auflisten.

Außerdem sind es Freiberufler doch gewöhnt, ständig Werbung für sich selbst zu machen, denn sie sind darauf angewiesen, ständig neue Kundschaft zu generieren. Wer das gewöhnt ist, für den wird es doch möglich sein, sich auch einem Vermieter schmackhaft zu machen.

Dekkert  15.07.2018, 10:18

"Viele haben Geld oder wie Freiberufler unregelmäßige Einnahmen".

Es geht nicht um Freiberufler.

Schwierig, du bist eben (noch) keine gute Partie.

Ich habe vor langer Zeit mit geringem Einkommen eine Wohnung beim sozialen Wohnungsbau bekommen. Dann hast du noch die Möglichkeit, Mitglied bei einer Wohnungsbaugesellschaft zu werden, die bieten dir dann immer wieder mal Wohnungen an.

Freiberufler oder Selbständige sollten ein höheres Durchschnittseinkommen wie Angestellte haben.  Dann haben sie auch die Möglichkeit Rücklagen zu bilden für die Zeit, wo die Einkünfte etwas niedriger sind.

Pfirsichsammler 
Fragesteller
 15.07.2018, 09:57

Und wenn der Freiberufler gerade angefangen hat mit arbeiten? Vermieter wollen außerdem aber Einkommensnachweise sehen.

Unterfranke61  15.07.2018, 10:00
@Pfirsichsammler

Dann sollte er bei den Eltern wohnen bleiben und erst dann umziehen, wenn er das nötige Kleingeld hat.

Oder seine freiberufliche Tätigkeit aufgeben, und eine Arbeitnehmertätigkeit annehmen, von der er sich ernähren kann.

VideCuiFidas  15.07.2018, 10:02
@Pfirsichsammler

Dann muß der Freiberuflicher sich eben anstrengen, etwas mehr als 35 Stunden pro Woche arbeiten und nicht am Freitag um 12 Uhr ins "weekend" abdüsen. Solange er noch keinen beruflichen Erfolg hat, d.h. nicht zu Geld gekommen ist, backt er kleine Brötchen und wohnt bescheiden, z.B. im Hotel Mama.

es gibt auch Vermieter, die an Freiberufler / Selbständige vermeiten - es geht also auch ohne Gehaltsbescheinigung, möglicherweise lassen sie sich den letzten ESt-Ausgleich zeigen ...