Wie berechne ich die Heizkosten, wenn es für die Mietwohnung nur einen Wärmemengenzähler gibt. gibt

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Ja, wenn Du für Deine Eigentümerwohnung keine Wärmemengenzähler eingebaut hast und vielleicht auch keinen in Deiner Warmwasserbereitung, dann hast Du ein Problem, denn dann kannst Du praktisch Deinen Mietern nur das berechnen, was sie nach ihrem Wärmemengenzähler verbraucht haben. Es ist seit Januar 2014 Pflicht die Heizungsanlage mit Wärmemengenzählern auszurüsten. Hier kannst Du alles nachlesen: http://www.bundesbaublatt.de/artikel/bbb_Waermezaehler_werden_Pflicht_1724806.html Dabei werden Zweifamilienhäuser von denen eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird von der Pflicht befreit und die Berechnung kann wie bisher nach m² oder Bewohnerzahl erfolgen. Das heist, Du als Vermieter kannst dem Mieter die gemessene Wärmemenge in Rechnung stellen und die Wärmemenge, die er mit dem Warmwasser verbraucht hat nach dem Warmwasserzählerstand. Den Rest bezahlst Du als Vermieter selber. Vergiß auch nicht die Eichfrist des Wärmemengenzählers! Wenn die Eichfrist überschritten ist, dann kann der Mieter Dir Probleme machen und Du stehst wenn es hart auf hart kommt mit den gesamten Heizkosten alleine da. Wenn Du sicher gehen möchtest, dann beauftrage ein Abrechnungsunternehen, daß die notwendigen Wärmemengenzähler installieren und regelmäßig erneuern, bzw. eichen lassen und die gesamte Abrechnung übernehmen. Damit gehst Du dem Abrechnungsstreß aus dem Weg. Welche Kosten da auf Dich zu kommen, kann ich Dir nicht sagen. Aber vergleiche mal die Preise für einen Wärmmengenzähler und dessen Eichkosten mit den Abrechnungskosten. Wenn Du es selbst machst, benötigst Du immer mindestens einen Wärmemengenzähler in Reserve, weil Du ja während des Eichens die Warmwasserversorgung oder die Heizung nicht unterbrechen kannst. Ist damit Deine Frage beantwortet? Wenn noch Fragen sind einfach in den Kommentar schreiben.

Dazu brauchst Du nur die Kosten des eingesetzten Energieträgers pro kWh. Bei Elektroheizungen z.B. braucht man nur den Stromtarif, bei Brennstoffen den Brennwert samt Wirkungsgrad.

Ich würde jetzt sagen, dass du mit dem Verbrauch den du kennst, deine letzte Rechnung für die Heizkosten hernimmst und mal schaust was die kWh denn gekostet hat, dann kansnt du dir recht schnell errechnen was der Mieter an Kosten zu tragen hat. Wenn du genauers wissen willst, dann musst du mehr Angaben zu Energieträger, Heizungsanlage etc geben.