Wie bekomme ich eine Sondergenehmigung um als Altenpflegehelferin in der ambulanten Pflege zuarbeitn

4 Antworten

-- Hallo Ramm95, ich bin über deinen Text deiner Frage sehr verwirrt, weil es nach meiner Erfahrung nicht den Tatsachen entspricht!!!!

-- Ich habe auch die Altenpflegehelferausbildung absolviert, in der wir in vielen PRAKTIKAS  eingesetzt wurden!!! Wir hatten 3 oder 4 mal ein siebenwöchiges Praktikum im Altenheim, vorab der Ausbildung zweiwöchiges Praktikum und ich war auch eine Woche in der Spur der ambulanten Pflege Es gab keinerlei Schwierigkeiten beim Job mit Arbeitsvertrag.

-- Auch als ich meine Man, mit Hilfe der ambulanten Pflege gepflegt habe, dabei viel mit den Pflegekräften kommuniezirt habe, speziell den Pflegekräften, wurde in keinster Weise deine Problematik gefordert.

-- Was ich dir raten kann, sprich mit deiner Chefin, dass du die sogenannte 200 Stundenpflegeausbildung absolvieren kannst, dass bringt zusätzlich Stunden in der Praxis, was dir vielleicht den weiteren Erhalt deines Arbeitsplatzes einbringt!!!!

-- .Das verrückte hier,im Gegensatz zu dir,  die sogenannte 200 Stundenpflegeausbildung können hier Ungelernte absolvieren und sind dann voll einsetzbar in Pflegeheimen und der ambulanten Pflege, dass Weiterbildungen an der Tagesordnung in Zeitabständen durchgeführt werden, das wird überall praktiziert.

-- Ich würde mich an deiner Stelle auch persönlich sachkundig machen, in der Personalabteilung einiger Pflegeheimen oder speziell bei der Pflegekasse, denn deine Chefin ist meiner Meinung nicht richtig informiert!!!

 

 

Hallo ramm95, deine Chefin hat leider recht. Sie gab dir deinen Arbeitsvertrag weil sie

vorher nicht wusste, dass du wirklich zwei Jahre Arbeitspraxis besitzen musstest.

Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass du eine Sondergenehmigung bekommen

wirst. (Von wo auch her?) Wenn du Glück hast, kannst du noch in deiner jetzigen

Arbeitsstelle arbeiten, aber wenn dein Arbeitsvertrag nach einem Jahr sowieso

ausläuft, musst du dich nach einem anderen Arbeitsplatz umsehen. -Schade, dass du

nicht das Staatsexamen zur normalen Altenpflegerin gemacht hast, dann hättest du

jetzt nicht dieses Problem.

Hätte dir so gerne eine positivere Nachricht gegeben.

Also ich habe sowas noch nie gehört.

Ich habe eine Ausbildung im Einzelhandel absolviert und hinterher keine Anstellung bekommen. Nach etwa 1 Jahr Arbeitslosigkeit / Arbeitssuche habe ich in der Sozialstation meiner Oma - also wo sie gepflegt worden ist, ein Praktikum über´s Amt bekommen. Anschließend hatte sie mich als Aushilfe / Urlaubsvertretung eingestellt. Irgentwann habe ich vom Jobcenter einen Pflegebasiskurs (200 h) finanziert bekommen und wurde anschließend angestellt - vorerst auf 1 Jahr befristet. Dieser wurde dann verlängert auf ein weiteres Jahr und ausgeschieden bin ich nur, weil ich meine Tochter bekam und somit der Vertrag ausgelaufen war.

Auch habe ich die Arbeit von einer examinierten Pflegekraft getätigt...

Wo kein Kläger da kein Richter. ;)

Christa251248  08.05.2011, 20:46

@SamirasMama, deine Schiderung entspricht genau der von elenore.Aber eins finde ich mehr als unverantwortlich von dir damals, mit nur einem 200h Pflegebasiskurs, die Arbeit einer examinierten Fachkraft zu tätigen, kann ich nicht nachvollziehen. Frage mich ernsthaft wie du die Arztbriefe der zurück kommenden Bewohner gelesen haben willst,ohne das med. Latein überhaupt gelernt zu haben, und dann noch deinen Zusatz zu schreiben: Wo kein Kläger, das kein Richter. Das sind nähmlich genau die Pflegeheime, die dann als verrufen gelten!!!

SamirasMama  08.05.2011, 21:19
@Christa251248

Ich habe mich da vielleicht ein wenig falsch ausgedrückt... nicht alle Arbeiten, die eine examinierte Kraft machen durfte / musste.

Ich habe z.B. Insulin gespritzt und Thrombosespritzen gesetzt.... teils auch Wundversorgungen (Dekubitus) und soweit ich weiß, dürfen dies nur Examinierte tun.

Also ich versteh jetzt auch nicht, warum Helfer 2 Jahre Praxiserfahrung vorweisen sollten? Dann könnte ja nie jemand anfangen zu arbeiten, da er ja nirgendwo eingestellt würde um Praxisbezug zu lernen. Erkundige dich doch mal bei der behörde für Gesundheit, Soziales und Familie in deinem Bundesland, ob es spezielle Weiterbildungsangebote durch die Behörde gibt. Pflege ist ein Mangelberuf und von daher laufen im Moment verkürzte Lehrgänge oder die Kosten werden von der behörde übernommen. Ansosnten kann dir auch die ARGE ein Examen finanzieren, wenn du das zum Erhalt deines Arbeitsplatzes brauchst. Allerdings geht das dann nur berufsbegleitend und dauert 5 Jahre. Aber du ahst keine Kosten, verdienst weiter und bist in 5 Jahren exam.PFK und damit wohl nie wieder arbeitslos! Viel Erfolg