Ist es Diebstahl und ein Kündigungsgrund wenn man am Arbeitsplatz in der Küche eine Erdbeere isst?

7 Antworten

kündigung ist etwas übertrieben... aber du mußt bedenken wenn das jeder macht ist schnell die packung leer

Wegen einer Erdbeere kannst du denke ich keine Kündigung erhalten... Völliger quatsch was die Tante da sagt.

2. Könnte man ja sagen es währe "Mundraub" wobei man sagen muss, dass es diesen Strafbestand nicht mehr im Gesetzt gibt. 

Sollte deswegen eine Kündigung reinflattern würde ich zum Zuständigen Ausbildervertreter gehen. (Weiß ja nicht ob es im Einzelhandel die IHK ist)

"Mundraub ist ein umgangssprachlicher und vom deutschen Gesetz nicht mehr verwendeter Begriff, der den Diebstahl oder die Unterschlagung von Nahrungs- oder Genussmitteln oder von anderen Gegenständen des hauswirtschaftlichen Gebrauchs in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verbrauch zum Gegenstand hatte. Dieser Straftatbestand wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1975 abgeschafft."

Ich würde dir raten das nächste Mal lieber nett zu Fragen, dann hast du kein schlechtes Gewissen und die Tante die dich anmault biste auch los ;)

Es ist mal beim Discounter eine entlassen worden, weil sie nen 18 cent Pfand-bon unterschlagen hat. Sie wird dir wohl wahrscheinlich nicht deswegen kündigen, aber lass es in Zukunft.

Ganz egal, ob du das Lager leerräumst oder eine Erdbeere aus der Küche nimmst, du entwendest damit Firmeneigentum. Das ist Diebstahl.

Es gab vor ein paar Jahren mal einen Fall, in dem eine Frau einen Stift mitgenommen hat. Sie wurde entlassen und ist vor das Arbeitsgericht gegangen.

Der Arbeitgeber hat Recht bekommen mit der Begründung, dass das Vertrauensverhältnis auch bei Dingen, die keinen großen wirtschaftlichen Wert haben, zerstört wird ("Wer Stifte klaut, klaut vielleicht auch mal wertvollere Dinge")

Ob deine Chefin dich entlässt oder nicht, liegt in ihrem Ermessen. Das Recht dazu hätte sie allerdings.

Kleine Ergänzung dazu:

Der Wert des Mitgenommenen ist dabei unerheblich, wie das
Bundesarbeitsgericht (BAG) schon vor mehr als 20 Jahren in seiner "
Bienenstich-Entscheidung" feststellte. Eine Servicekraft hatte ohne
Erlaubnis ein Stück Kuchen vom Büfett gegessen - und war deshalb
gekündigt worden. Das BAG entschied damals, daß auch die Entwendung
einer Sache von geringem Wert Grund zur außerordentlichen Kündigung
bieten kann. "Außer besondere Umstände sprechen dagegen", erklärt
Wieneke-Spohler, "zum Beispiel eine langjährige Mitarbeit oder
schwierige familiäre Umstände." Dann könne die fristlose in eine
fristgemäße Kündigung umgewandelt werden.

http://www.abendblatt.de/wirtschaft/karriere/article107091912/Stift-geklaut-Kuendigung-droht.html

Als Diebstahl zählt es schon, wenn du das Essen der Firma unbefugt isst.

Ein einmaliger Fall ist aber für eine Kündigung zu nichtig. Siem üsste dich erstmal abmahnen.

Der Wert des Mitgenommenen ist dabei unerheblich, wie das
Bundesarbeitsgericht (BAG) schon vor mehr als 20 Jahren in seiner "
Bienenstich-Entscheidung" feststellte. Eine Servicekraft hatte ohne
Erlaubnis ein Stück Kuchen vom Büfett gegessen - und war deshalb
gekündigt worden. Das BAG entschied damals, daß auch die Entwendung
einer Sache von geringem Wert Grund zur außerordentlichen Kündigung
bieten kann. "Außer besondere Umstände sprechen dagegen", erklärt
Wieneke-Spohler, "zum Beispiel eine langjährige Mitarbeit oder
schwierige familiäre Umstände." Dann könne die fristlose in eine
fristgemäße Kündigung umgewandelt werden.

http://www.abendblatt.de/wirtschaft/karriere/article107091912/Stift-geklaut-Kuendigung-droht.html